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Keine Abfragen durch Spitäler mehr möglich: Swisstransplant stellt Organspenderegister ein – gibt es nun eine Lücke ohne Register?

Nach einer Datenschutzpanne konnte das Swisstransplant-Register nur eingeschränkt genutzt werden. Nun ist es definitiv vom Tisch. Doch das neue Organspenderegister des Bundes kommt erst 2024. 

Die Stiftung Swisstransplant stellt das nationale Organspenderegister ein. Damit sind keine Abfragen durch die Spitäler mehr möglich, wie Swisstransplant am Donnerstag mitteilte. Die Spitäler können sich auf diesem Wege also nicht mehr informieren, ob eine Patientin ihre Organe spenden möchte oder nicht.

Der Abschaltungsentscheid kommt im Nachgang zu einer Datenpanne bei Swisstransplant, die Anfang Jahr für viel Aufruhr sorgte. Das SRF-Konsumentenmagazin «Kassensturz» machte publik, dass jede beliebige Person ohne ihr Wissen zur Organspende eingetragen werden könne, da es keine echte Überprüfung der Identität gebe. Es war ein kleiner Skandal, der Swisstransplant nur wenige Monate vor der Abstimmung über das neue Transplantationsgesetz ungelegen kam.

Trotzdem nahm die Stimmbevölkerung das Gesetz deutlich an. Und beschloss damit auch die Schaffung eines neuen, vom Bund betriebenen nationalen Organspenderegisters. Dieses soll aber erst 2024 in Kraft treten. Es stellt sich die Frage: Was geschieht in der Übergangszeit? Gibt es eine Lücke ohne Organspenderegister?

Abklärungen werden für die Spitäler komplizierter

Zunächst gilt es zu betonen: Die Widerspruchslösung, wie sie von der Stimmbevölkerung beschlossen wurde, tritt frühestens 2025 in Kraft. Also erst, nachdem es ein neues Register gibt. Niemand muss also seine Organe spenden, weil der Entscheid nicht ausserhalb des Registers festgehalten ist.

Trotzdem ist die Einstellung des Registers eine kleine Hiobsbotschaft. Noch im Mai hatte der Bund empfohlen, seinen Willen im Register von Swisstransplant festzuhalten. Denn dies sei der «einfachste und sicherste Weg», um den Willen im Ernstfall zu erfahren. Besonders die Arbeit der Spitäler wird ohne Organspenderegister also komplizierter.

Das sind die Alternativen zum Register

Bis das neue Register da ist, gibt es weiterhin die Möglichkeit für alle Personen, ihren Willen auf Spendekarten, in Patientenverfügungen oder im elektronischen Patientendossier festzuhalten. Diese Abklärungen sind für die Spitäler aber viel aufwendiger als eine Abfrage im Organspenderegister.

Dessen ist sich wohl auch Swisstransplant bewusst. Die Stiftung schreibt in ihrer Mitteilung, man werde Personen mit einem Registereintrag «zeitnah über mögliche Alternativen und Möglichkeiten informieren», um ihren Entscheid zu dokumentieren. Zudem empfiehlt die Stiftung, den Entscheid den Angehörigen mitzuteilen.

Nach Datenpanne: Datenschützer stellt Ergebnisse vor

Angesichts der Register-Einstellung und ihrer Folgen verkommt eine andere Meldung fast zur Nebensache. Der eidgenössische Datenschützer (Edöb), Adrian Lobsiger, hat ebenfalls am Donnerstag die Ergebnisse seiner Untersuchung der Datenpanne beim Organspenderegister veröffentlicht.

Die Empfehlungen des eidgenössischen Datenschützers Adrian Lobsiger sind nach Einstellung des Registers nicht mehr relevant.
Keystone

Eigentlich wäre vorgesehen gewesen, dass Swisstransplant-Register reduziert weiterlaufen zu lassen, bis ein neues Register da ist. So wären zwar weiterhin keine Neuregistrierungen möglich gewesen, aber die Spitäler hätten weiterhin Einsicht nehmen können in bestehende Einträge, schreibt der Edöb. Weiter war vorgesehen, dass bestehende Einträge nicht mehr geändert werden können. Nur eine Löschung wäre noch möglich gewesen.

Hier wäre bei Weiterbetrieb des Registers ein «Restrisiko» verblieben, stellte Lobsiger fest: Nämlich, dass Dritte unbefugt einen Eintrag hätten löschen können. Doch mit dem Einstellungs-Entscheid sei dieses Restrisiko «nicht mehr relevant», wie der Datenschützer selbst feststellt.