Sie sind hier: Home > Schweiz und Welt > «Staat darf Sterbende nicht wie ein Ersatzteillager behandeln»: Diese Bedenken äussern Gegner der Widerspruchslösung

«Staat darf Sterbende nicht wie ein Ersatzteillager behandeln»: Diese Bedenken äussern Gegner der Widerspruchslösung

Am 15. Mai stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung ab. Diese sieht vor, dass künftig jeder zeitlebens festhalten muss, wenn er nach seinem Tod keine Organe spenden möchte. Der Systemwechsel von der Zustimmungslösung hin zur Widerspruchslösung ist umstritten. Die Gegner der Vorlage haben unterschiedlichste Hintergründe.
Weiterlesen? Werden Sie jetzt Zofinger Tagblatt-Abonnent
Sie haben noch kein Abo?
Nutzen Sie sämtliche Inhalte rund um die Uhr in digitaler Form
Digital-Abo ab CHF 15.00