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Aargauer Regierung verzichtet auf eigene Empfehlungen zu Schutzmassnahmen – Spitex empfiehlt Maskenpflicht

Am 1. April endet die besondere Lage und alle noch geltenden Coronamassnahmen werden aufgehoben. Die wichtigsten acht Antworten zu Tests, Maskenpflicht und wie es nun weitergeht im Aargau.

Der Bundesrat hebt die Isolationspflicht auf. Gilt das auch im Aargau?

Ja. Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, muss nicht mehr fünf Tage in Isolation. Wer sich derzeit in Isolation befindet, kann diese heute um Mitternacht verlassen.

Was, wenn ich mich mit dem Coronavirus anstecke und nicht arbeiten kann?

Es gelten wieder die Bestimmungen des Arbeitgebers. Verlangt dieser ein Arztzeugnis, müssen Betroffene ein solches selber beschaffen. Ein positives Testresultat ersetze das ärztliche Zeugnis nicht, heisst es im Covid-Newsletter des Kantons.

Wo kann ich mich im Aargau noch testen lassen und wer bezahlt den Test?

Der Test ist für Personen mit Symptomen nach wie vor gratis. Im Aargau betreiben die Kantons- und Regionalspitäler ihre Testzentren vorerst weiter. Die Hirslanden Klinik Aarau stellt den Betrieb des Testzentrums wegen der reduzierten Nachfrage ein. Ein Überblick über alle Testangebote im Kanton gibt es auf der Website des Kantons: www.ag.ch/coronavirus-test.

Ist mit dem Ende der Massnahmen auch die Pandemie vorbei?

Nein, heisst es im Covid-Newsletter. Aber es drohe derzeit keine Überlastung des Gesundheitswesens mehr, weshalb die Aufhebung der Isolationspflicht möglich sei. In Einzelfall könne der Kantonsärztliche Dienst bei Bedarf gemäss Epidemiengesetz Massnahmen anordnen. Dies sei bereits vor Corona so gewesen – zum Beispiel bei Ausbrüchen des Norovirus in Pflegeheimen.

Was ist mit der Maskenpflicht in Spitälern und Pflegeheimen?

Diese wird am 1. April aufgehoben. Der Aargauer Regierungsrat verzichtet darauf, für die normale Lage allgemeine Empfehlungen zu erlassen. Er empfiehlt den Spitälern aber, die Informationen und Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit und der Fachgesellschaften zu beachten und nach Möglichkeit umzusetzen.

Zudem erinnern die Verantwortlichen beim Kanton daran, dass Spitäler, Heime und Arztpraxen gemäss der Epidemienverordnung verpflichtet sind, die notwendigen organisatorischen Massnahmen zu treffen, um das Risiko von Krankheitsübertragungen zu verhindern. Dazu gehöre zum Beispiel die Maskenpflicht. Private Einrichtungen des Gesundheitswesens, aber auch Betriebe oder Veranstalter könnten zudem weiterhin eine Zertifikatspflicht vorsehen, wenn diese dem Schutz der anwesenden Personen diene.

Halten die Aargauer Spitäler an der Maskenpflicht fest?

Ja, im Kantonsspital Aarau, der Hirslanden Klinik Aarau und den Regionalspitälern in Muri, Laufenburg, Rheinfelden, Zofingen, Menziken und Leuggern gilt sowohl für Besucherinnen und Besucher als auch für Mitarbeitende die Maskenpflicht. Im Kantonsspital Baden dürfte das ebenso sein – auch wenn dieses offiziell noch nicht kommuniziert hat. Der Spitex Verband Aargau empfiehlt seinen Mitgliedsorganisationen ebenfalls, bei Klientenkontakt weiterhin Maske zu tragen.

Ergreifen die Spitäler noch weitere Vorsichtsmassnahmen?

Ja. Das Kantonsspital Aarau zum Beispiel testet bei Eintritt weiterhin alle asymptomatischen Patientinnen und Patienten mittels Schnelltest. In der Vergangenheit habe so in einem von 25 Fällen eine asymptomatische Covid-Infektion nachgewiesen werden können, teilt die Medienstelle mit. Bei Patientinnen und Patienten mit Symptomen wird ein PCR-Test gemacht.

Der Bund veröffentlicht nur noch einmal pro Woche Coronazahlen. Wie ist das im Aargau?

Auch der Aargau stellt sein Lagebulletin um und publiziert dieses ab kommender Woche ebenfalls einmal wöchentlich. Den Covid-19-Newsletter stellt der Kanton ebenfalls ein und verweist für aktuelle Informationen rund um die Pandemie auf die Website www.ag.ch/coronavirus und für Fragen auf die E-Mail-Adresse coronavirus@ag.ch.