Der Regierungsrat legt den Aargauer Coronabericht vor – wo er Handlungsbedarf sieht, was er ausblendet
Im Juni 2020 hat der Regierungsrat die Staatskanzlei beauftragt, zusammen mit den Departementen einen Aargauer Coronabericht zu erarbeiten. Der Bericht sollte auf Stufe Kanton Erfahrungen, Erkenntnisse und Lehren aus der Covid-19-Krise sichern und daraus resultierenden Handlungsbedarf feststellen. Immer mit dem Ziel, künftig noch besser gewappnet zu sein für «Ereignisse und Krisen dieser Dimension und Art».
Der Regierungsrat hat die Botschaft an den Grossen Rat am Mittwoch veröffentlicht. Sie trägt den etwas sperrigen Titel «Reflexionsprozess Kanton Aargau zur Covid-19-Pandemie; Analyse und Sicherung der Erkenntnisse; Erkennen von Handlungsbedarf». Die Regierung stellt dem kantonalen Krisenmanagement – wenig überraschend – ein gutes Zeugnis aus: Es habe «unter den gegebenen, schwierigen und anforderungsreichen Umständen alles in allem gut funktioniert».
Aargauer Lockdown ist im Bericht kein Thema
Einzelne zentrale Ereignisse oder Situationen der letzten zwei Jahre werden im Bericht nicht vertieft analysiert. Der Aargauer Lockdown kurz vor Weihnachten 2020 wird zum Beispiel mit keinem Wort erwähnt und auch darauf, dass sich gleich zu Beginn der Pandemie mehrere Schlüsselpersonen – darunter auch zwei Regierungsräte – angesteckt haben, wird nicht eingegangen.
Dafür erfährt man beispielsweise, dass es in der ersten Phase der Pandemie bis Mitte März noch keine Krisen-Organe gab, der Pandemieplan nicht ausrechend war und der Regierungsrat nicht formell ins Krisenmanagement einbezogen wurde. Das Fazit im Bericht: Eine solche ad-hoc-Struktur funktioniere zwar bei überschaubaren und weitgehend bekannten Ereignissen bestens – zum Beispiel bei einer Trockenperiode. Während der Pandemie stiess sie aber «rasch an ihre Grenzen».
Krisenmanagement über Regelstrukturen
Der Kanton hat sein Krisenmanagement in jeder Phase der Pandemie etwas anders aufgestellt. Bereits ab der zweiten Welle hat der Regierungsrat die operative Krisenbewältigung in die ordentlichen Strukturen der Kantonsverwaltung integriert. Dadurch hätten Abgrenzungsprobleme sowie Effizienz- und Reibungsverluste deutlich reduziert werden können, heisst es im Bericht.
Bezogen auf das kantonale Krisenmanagement liegen die Haupterkenntnisse darin, dass es «solide, aber auch flexible Grundstrukturen braucht, um schnell und effizient agieren und auf rasch auftretende oder sich plötzlich wandelnde Herausforderungen reagieren zu können».
Mehrere Handlungsfelder identifiziert
Konkreter umschrieben, aber auch wenig verbindlich formuliert, wird der Handlungsbedarf. Der Regierungsrat hat in jedem Kapitel Themen identifiziert, die er kurz-, mittel- oder langfristig angehen will. So möchte er beispielsweise den Pandemieplan überarbeiten, die Kontrolle der Schutzmaterial-Bestände verbessern oder eine Institutionalisierung sowie gesetzliche Legitimierung eines Gremiums für längerdauernde Krisenereignisse prüfen.
Daneben will der Kanton prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um mit dem Bund und den Kantonen Steuerungsgremien zu schaffen, um künftige Krisensituationen besser bewältigen zu können und einen Flickenteppich unterschiedlicher Regime zu verhindern.