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Verlängerung der Massnahmen, Quarantäne, 2G – das hat der Bundesrat beschlossen

2G-Regel und Co. werden nicht so rasch verschwinden. Der Bundesrat möchte die geltenden Coronaregeln bis Ende März verlängern. Die epidemiologische Lage sei kritisch und bleibe schwierig einzuschätzen, argumentiert der Bundesrat. Ziel müsse weiterhin sein, die Überlastung der Spitäler möglichst zu verhindern. Am Mittwoch hat er nun die Konsultation dazu eröffnet. Bis Montag können die Kantone Stellung beziehen.

Sollte sich die Lage in den Spitälern stark verschlechtern, könne der Bundesrat unabhängig von der Konsultation rasch handeln und weitergehende Massnahmen beschliessen, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Dazu zählen etwa die Schliessung von Betrieben und Einrichtungen oder Kapazitätseinschränkungen bei Grossanlässen.

Prognosen der Task Force ohne Folgen

Mit diesem Vorgehen bestätigt er seinen früheren Entscheid. Zuletzt hatte er an einer telefonischen Krisensitzung an Silvester beschlossen, vorerst auf weitere Massnahmen zu verzichten. Allerdings kündigte er damals bereits an, dass ein Paket mit Verschärfungen bereit stünde.

Offenbar keinen Sinneswandel bewirkt haben die jüngsten Prognosen der wissenschaftlichen Task Force. Deren Präsidentin Tanja Stadler sagte gestern Dienstag, dass der Höhepunkt der Omikron-Welle noch im Januar erreicht werde. In der Woche mit der grössten Belastung könne es zu bis zu 300 zusätzlichen Einweisungen auf die Intensivstationen kommen, aber auch bei den normalen Betten könne es Engpässe geben. «Dies wird einen starken Druck auf Gesundheitssystem und Gesellschaft zur Folge haben.»

Ausnahme für Versorgungssicherheit

Eine Lockerung sieht der Bundesrat dafür in einem anderen Bereich vor: Er hat beschlossen, die Dauer der Isolation und Quarantäne ab morgen Donnerstag auf fünf Tage zu senken. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein.

Die Kontaktquarantäne wird auf Personen beschränkt, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Eine Ausnahme besteht für Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Bei der Isolation und der Quarantäne können die Kantone Ausnahmen gewähren, um die Versorgungssicherheit zu garantieren.

Grund für den Schritt ist die Omikron-Variante, bei der sich der zeitliche Abstand zwischen Infektion und Weitergabe des Virus verkürzt hat. Der Bundesrat verweist jedoch auch auf das Contact Tracing der Kantone und die Wirtschaft, die in den letzten Wochen unter Druck geraten seien, weil sich immer mehr Menschen in Isolation oder Quarantäne befänden.

Quarantäne und Isolation auf 5 Tage verkürzt

Der Entscheid hatte sich abgezeichnet. Finanzminister Ueli Maurer sagte am Montag gegenüber SRF, es sei angezeigt, die Quarantänefrist zu überdenken. Es fehlten relativ viele Leute in der Wirtschaft, und gerade in kleineren Unternehmen könne es schwierig werden, wenn die wichtigen Personen ausfielen. Erst zum Jahreswechsel hatte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Kantonen zugestanden, die Quarantäne von 10 auf 7 Tage zu verkürzen.

Angesichts der neuerlichen Verkürzung dürfte auch die Wirtschaft aufatmen. Um einen Stillstand des öffentlichen Lebens abzuwenden, hatte der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse vergangene Woche eine weitere Verkürzung der Quarantäne auf 5 Tage gefordert. Unterstützung kam dabei auch aus verschiedenen Kantonen.