Lehre aus Corona: Parlament möchte krisenfest werden
Auf dem Höhepunkt der ersten Coronawelle strich das Parlament die Segel, brach die Frühjahrssession ab und schickte sich selbst in Quarantäne. Eingeschränkt wurde auch die Kommissionstätigkeit. Die Pandemie erwischte National- und Ständerat auf dem falschen Fuss.
Einig war sich der Ständerat am Donnerstag darin, dass das Parlament für künftige Krisen besser gewappnet sein muss. Zu diesem Zweck hatten die staatspolitischen Kommissionen der Räte eine Gesetzesänderung aufgegleist. Im März passierte die Reform bereits den Nationalrat. Auch am Donnerstag im Ständerat sprach sich niemand dagegen aus.
Ausserordentliche Sessionen möglich
Das Ziel: Das Parlament soll auch in Krisensituationen handlungsfähig bleiben und seine Notrechtskompetenzen wahrnehmen können. Die Reform sieht einen Strauss an Massnahmen vor. So werden etwa die rechtlichen Grundlagen für virtuelle Sessionen geschaffen. Allerdings soll das die letzte Ausweichmöglichkeit bleiben. Bei regionalen Ereignissen könnte es sinnvoll sein, einzelne Ratsmitglieder mit technischen Hilfsmitteln zur Session zuzuschalten.
Damit das Parlament in Krisenzeiten rasch zusammentreten kann, sollen ausserordentliche Sessionen unter bestimmten Bedingungen unverzüglich einberufen werden können. Voraussetzung ist, dass dies von einem Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat verlangt.
Kürzere Fristen für Motionen
Ansetzen möchte das Parlament auch bei den parlamentarischen Instrumenten. Diese sollen so ausgestaltet werden, dass sie in Krisenzeiten rasch genutzt werden können. Verkürzt werden sollen die Fristen für die Traktandierung von Kommissionsmotionen und die Umsetzung angenommener Motionen, die sich auf Notverordnungen des Bundesrates stützen.
Kein Gefallen fand der Ständerat an einer anderen Idee. Der Nationalrat schlägt vor, auf organisatorischer Ebene die Verwaltungsdelegation durch eine auf vier Jahre fest gewählte Verwaltungskommission zu ersetzen. Die schlanke Parlamentsleitung habe sich in der Krise bewährt, argumentierte Andrea Caroni (FDP/AR) im Namen der Kommission. Diese habe rasch Entscheide fällen können, ohne zu viel Koordination verschiedener Organe. Der Ständerat strich den Passus stillschweigend wieder aus dem Gesetz.
Zur gewünschten Stärkung des Parlaments gehört auch, dass der Bundesrat Entwürfe für Notverordnungen künftig immer den parlamentarischen Kommissionen zur Konsultation vorlegen muss. Auf eine juristische Kontrolle von Notverordnungen durch ein Gericht möchte das Parlament jedoch verzichten. Diese soll weiterhin ihm selbst obliegen. Das Geschäft geht nun mit einigen verbleibenden Differenzen zurück an den Nationalrat.