«Freedom Day» am 17. Februar? Bundesrat schlägt forsches Tempo an
Im Vorfeld der Bundesratssitzung waren die Erwartungen riesig. Fällt schon bald die Maskenpflicht? Ruft die Landesregierung gar den «Freedom Day» aus? Geschürt hatte diese Erwartungen der Bundesrat selbst. Gesundheitsminister Alain Berset stellte letzten Freitag überraschend grossflächige Lockerungen in Aussicht.
Nach der Sitzung vom Mittwoch ist klar: Die Zeit ist reif. Die Coronaregeln werden früher oder später fallen. Offen bleibt nur, wie rasch die Gesellschaft in die Normalität zurückkehrt. Trotz rekordhoher Infektionszahlen sei eine Überlastung der Spitäler ausgeblieben, argumentiert der Bundesrat. «Die Anzeichen verdichten sich, dass die akute Krise bald zu Ende ist und die endemische Phase beginnen könnte», heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Der Bundesrat lässt sich jedoch vorderhand nicht in die Karten blicken. Er schickt zwei Varianten in die Vernehmlassung. Diese decken eine ganze Bandbreite an Geschwindigkeiten ab. Wie erwartet bereits entschieden hat der Bundesrat, dass die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne ab morgen Donnerstag aufgehoben sind.
Vorbehalte gegenüber «all in»-Variante
In der Konsultation haben die Kantone nun zu entscheiden, ob die Coronaregeln auf einmal oder gestaffelt aufgehoben werden sollen. In der ersten Variante könnten schon am 17. Februar – also in gut zwei Wochen – alle Massnahmen aufgehoben werden.
Das würde bedeuten: Die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen und Freizeit- und Kulturbetriebe wäre Geschichte wie auch die Obergrenze für private Treffen und die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen. Auch die Maskenpflicht würde zur Makulatur. Bestehen bleiben würde die Isolation für positiv Getestete.
Allerdings ist es fraglich, ob die Kantone diesen forschen Kurs unterstützen. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) zeigte sich Anfang Woche skeptisch darüber, alle Massnahmen auf einmal zu lockern. Im Blick hat sie vor allem die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und den Geschäften. Die Befürchtung: Eine Aufhebung könnte die Fallzahlen noch weiter in die Höhe treiben.
Auch der Bundesrat versichert: Eine vollständige Aufhebung sei nur angezeigt, sofern die Omikron-Welle bis dann ihren Höhepunkt überschritten habe. Auch für ihn ist klar: «Eine solche vollständige Öffnung ist mit epidemiologischen Risiken verbunden.»
Zweite Variante sieht stufenweise Lockerungen
Diesen Bedenken trägt der Bundesrat mit der zweiten Variante Rechnung, die eine abgestufte Lockerung vorsieht. Die Maskenpflicht, die 2G-Regel und die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen sollen erst in einem zweiten Schritt fallen. Die restlichen Massnahmen würden aber auch bereits am 17. Februar aufgehoben. Zudem soll die 2G+-Regel in eine 2G-Regel umgewandelt werden. Die zusätzliche Testpflicht gilt heute etwa in Discos, Hallenbädern und bei der Blasmusik.
Definitiv entscheiden wird der Bundesrat an seiner Sitzung in zwei Wochen – vorausgesetzt die epidemiologische Lage hat sich bis dann nicht verschlechtert. Dann wird die Bevölkerung wissen, wie es mit den Coronaregeln weitergeht.