Sie sind hier: Home > Corona-Test > Coronatests: Nationalrat möchte Kosten nicht auf Kantone abwälzen

Coronatests: Nationalrat möchte Kosten nicht auf Kantone abwälzen

Ab nächstem Jahr sollen die Kantone die Kosten für Coronatests berappen. So will es der Bundesrat. Im Nationalrat kommt das schlecht an. Eine Mehrheit sieht weiterhin den Bund in der Pflicht.

Seit April haben die Kantone die Hauptverantwortung in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie. Doch der Vorschlag des Bundesrats, die Kantone sollen ab dem 1. Januar 2023 auch die Testkosten selbst zahlen, ist wenig populär. Im Nationalrat lief die Landesregierung mit ihren Plänen auf. Die grosse Kammer lehnte es ab, die Kosten auf die Kantone zu überwälzen. Nun muss sich der Ständerat damit befassen.

Im Rahmen der Revision des Covid-19-Gesetzes schlägt der Bundesrat vor, dass die Testkosten bis im Sommer 2024 weiterhin von der öffentlichen Hand bezahlt werden. Ab Anfang 2023 sollen aber die Kantone für die Tests ihre Portemonnaies öffnen – und auch für ein ausreichendes Angebot sorgen. Allerdings können sie selber bestimmen, welche Tests sie übernehmen. Der Bund gibt bloss noch Empfehlungen ab.

Flickenteppich vermeiden

Einer Mehrheit im Nationalrat ist das ein Dorn im Auge. Sie fürchtet einen Flickenteppich aus 26 Varianten, wenn jeder Kanton eine andere Regelung einführt. Ihrer Ansicht nach ist ein einfacher und rascher Zugang zu Coronatests ein zentraler Pfeiler in der Pandemiebekämpfung. Angesichts des drohenden Anstiegs der Viruszirkulation im Winter soll die Verantwortung für das Testregime nicht an die Kantone gehen.

Thomas Aeschi (SVP/ZG) argumentierte vergeblich, es sei schlecht, den Bund weiterhin mit diesen Kosten zu belasten. Während viele Kantone über genügend finanzielle Mittel verfügten, steuere der Bund auf ein Milliardendefizit zu. Der Nationalrat sprach sich am Ende mit 136 zu 55 Stimmen gegen den Vorschlag des Bundesrates aus.

Happige Vorwürfe der SVP

Kaum umstritten waren die anderen Elemente des Covid-19-Gesetzes. Zwar ist dieses erst seit September 2020 in Kraft, wird aber bereits zum fünften Mal geändert. Grund dafür ist, dass die meisten Bestimmungen Ende Jahr auslaufen. Der Bundesrat beantragt eine punktuelle Verlängerung des Gesetzes bis im Juni 2024.

Einzig die SVP wollte gar nicht auf die Vorlage eintreten. «Wir werden bei der weiteren Drangsalierung der Bevölkerung und der Wirtschaft nicht mitmachen», sagte Andreas Glarner (AG). Dem Parlament warf er vor, bei der Spaltung der Bevölkerung mitgeholfen und den Impfzwang gefördert zu haben.

Instrumente für nächste Welle

Jörg Mäder (GLP/ZH) konnte das nicht stehen lassen. «Das ist billiges Gerede aus der zweiten Reihe». Auch Ruth Humbel (Mitte/AG) sprach von einem «weiteren Rundumschlag», der nichts mit dem Gesetz zu tun habe. Die anderen Parteien waren sich einig: Der Bund muss auch ab nächstem Jahr über Instrumente verfügen, um gegen die Coronapandemie vorzugehen. «Wir müssen auf eine weitere Infektionswelle vorbereitet sein», betonte Humbel.

Bei den Verlängerungen geht es konkret etwa um das Covid-Zertifikat. Dieses soll weiterhin international kompatibel sein, damit die Reisefreiheit gewährleistet ist. Verlängerungsbedarf sieht der Bundesrat auch bei der Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln und bei den Regeln zum Schutz der vulnerablen Arbeitnehmenden. Zur Verfügung stehen soll bei Bedarf ebenfalls die SwissCovid-App. Nicht verlängert werden die gesetzlichen Grundlagen für Wirtschaftshilfen und Härtefallmassnahmen.