Untersuchung eingeleitet: Berset geht bei Krediten für Impfstoffe über die Bücher
Die Impfstoffbeschaffung des Bundes sorgte vergangene Woche für Verwirrung im Ständerat. Einige Parlamentarier wollten die Zahl der neu zu kaufenden Impfdosen reduzieren und den vom Bundesrat veranschlagten Kredit um 246 Millionen Franken senken. Doch ob dies überhaupt noch möglich ist, war plötzlich unklar. Der Grund: Der Bundesrat hat bereits Verträge mit Herstellern unterzeichnet und ist damit finanzielle Verpflichtungen eingegangen.
Über die Pfingsttage hat ein Team aus dem Verteidigungs-, Finanz-und dem Innendepartement nun alle Kredite und Verträge überprüft, um dem Parlament die notwendigen Informationen bereitzustellen. Das teilte das Innendepartement am Mittwoch mit. Die erste Überprüfung ergab: Bis auf zwei Ausnahmen seien alle Zahlungen und alle Verträge mit dem Impfstoffherstellern durch Kredite gedeckt gewesen, heisst es weiter.
Dabei geht es um einen bereits bekannten Ausnahmefall aus dem Jahr 2020. Bei einem zweiten Fall von Anfang Mai 2021 war beim Abschluss des Vertrags der Verpflichtungskredit vom Parlament noch nicht gesprochen, wie es weiter heisst. Ein noch eingefügter Kreditvorbehalt galt lediglich bis Ende Mai, das Parlament erteilte die notwendige Bewilligung jedoch erst am 7. Juni.
Innendepartement will Zuständigkeiten im Detail klären
Nun soll eine bereits von Gesundheitsminister Alain Berset eingeleitete Administrativuntersuchung Klarheit schaffen. Sie soll klären, ob beim Fall von Anfang Mai ein anderes Vorgehen möglich gewesen wäre. Auch soll sie prüfen, ob der Bundesrat rechtskonform gehandelt hatte, als er im vergangenen Dezember die vertraglich vereinbarten Optionen für zusätzlich 14 Millionen Impfstoffdosen für das Jahr 2022 auslöste – obwohl nicht sicher war, dass die Mittel dafür durch den Voranschlagskredit gedeckt waren. Daher entschied die Regierung, die allenfalls notwendigen Mittel per Nachtrag zu beantragen.
Zudem soll die Untersuchung zeigen, «inwiefern allenfalls beim Abschluss von Verträgen, der Auslösung von Bestellungen oder der Festsetzung der Voranschlagskredite Informationspflichten nicht oder nicht genügend wahrgenommen wurden».
Bund braucht weniger Geld im laufenden Jahr als gedacht
Über Pfingsten wurde auch der nachträgliche Mittelbedarf für das laufende Jahr neu berechnet: Neu beträgt er 234,3 statt 314 Millionen Franken, wie es weiter heisst. Unter anderem wurde versehentlich eine Reservationsgebühr doppelt berechnet und die Logistikkosten fallen tiefer aus. Auch braucht es weniger Begleitmaterial und der Bezug von Impfdosen, die in kleineren Einheiten abgepackt werden, wurde reduziert. (abi/gb)