Bundesrat drängt auf Verlängerung des Coronatest-Zwangs für Auszuschaffende
Asylsuchende, die ausgeschafft werden, müssen seit letztem Oktober zu einem Coronatest antraben. Sie können auch gegen ihren Willen gezwungen werden. Der Vollzug abgewiesener Asylsuchender gestalte sich schwierig, begründete der Bundesrat den Schritt. Viele Herkunftsstaaten verlangen nämlich einen negativen Covid-Test. Um eine Ausschaffung zu verhindern, verweigern immer wieder Menschen einen Test. Die Regelung läuft Ende Jahr aus.
Der Bundesrat möchte die Testpflicht nun bis Sommer 2024 verlängern. Er hat am Freitag eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Zwar habe sich die Pandemiesituation stabilisiert, räumt das zuständige Staatssekretariat für Migration (SEM) ein. Allerdings verlangen die wichtigsten Heimat- und Dublin-Staaten wie auch Fluggesellschaften weiterhin den Nachweis eines negativen Coronatests. Damit die Kantone ihre Vollzugsaufgaben erfüllen könnten, müsse die gesetzliche Grundlage verlängert werden, argumentiert der Bundesrat.
«Durchwegs positiv»
In seiner Mitteilung bemerkt das SEM, dass die bisherigen Erfahrungen mit der eingeführten Testpflicht «durchwegs positiv» seien. Belegen sollen das auch mitgelieferte Zahlen: So konnten dadurch seither 146 Menschen ausgeschafft werden.
Gegen die Neuerung hatte sich im Parlament die Linke gestellt. Die Testpflicht stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, betonten SP und Grüne. Die Schaffung eines Gesetzesartikels für eine so kleine Gruppe an Menschen ist aus Sicht der Parteien unverhältnismässig. Angezweifelt wurde auch, dass Nasenabstriche unter Zwang ohne Verletzungen durchgeführt werden könnten.