
Krankenakten sollen für die Aufsicht auch künftig einsehbar sein, auch gegen den Willen der Patientinnen und Patienten. So will es der Luzerner Regierungsrat.
Bild: Keystone/Christian Beutler
Patienten sollen ihre Akten nicht verstecken können
Unangemeldete Kontrollen bei Gesundheitsversorgern – unter Umständen gegen den Willen der Betroffenen – sollen im Kanton Luzern auch künftig möglich sein.
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