Angeklagter vor dem Bezirksgericht Brugg: «Dass mit Patienten so umgegangen wird, ist erstaunlich»
Dass Feuermelder nur im Falle eines Brandes gedrückt werden dürfen, ist den meisten Menschen bewusst. Dennoch musste ein Mann deshalb vor Gericht. Der Angeklagte soll im März 2022 zweimal den Feuermelder in einem Gebäude der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) betätigt haben, obwohl er wusste, dass es in der Institution nicht brannte.
Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der Angeklagte zur stationären Behandlung in den PDAG. Am Gerichtsprozess beschrieb der Beschuldigte die Situation aus seiner Sicht. Er sei in der Küche gewesen und ein anderer Patient habe ein Messer in der Hand gehabt, was bei ihm Panik ausgelöst habe. Die Tür zur Küche sei verschlossen gewesen. Er habe die Pflege gerufen, doch niemand sei gekommen. In seiner Panik habe er dann gedacht, dass er mit dem Knopf die Küchentür öffnen könne.
Im Aufenthaltsraum verbarrikadiert
Am folgenden Tag sei er von einem Psychiater bedrängt worden, das Gelände zu verlassen, da er «nicht mehr tragbar sei». Immer mehr Mitarbeitende des Sicherheitsdiensts seien dazugekommen. Er habe sowohl die Polizei als auch die Feuerwehr alarmiert, doch es sei ihm niemand zur Hilfe gekommen, weshalb er erneut den Brandalarm ausgelöst habe.
Anschliessend habe er sich im Aufenthaltsraum verbarrikadiert. Die PDAG gaben an, dass sich der Sachschaden an Gegenständen dabei auf 1020 Franken belief. Der Mann erklärte, dass er einen Stuhl vor die Tür schob, der eventuell beschädigt wurde. Für die ihm vorgeworfenen Schäden an Nachttisch und Töggelikasten sei er nicht verantwortlich.
Auf die Frage, ob er wisse, dass solche Knöpfe nur im Brandfall gedrückt werden dürfen, antwortete der Beschuldigte: «Bei mir hat’s gebrannt, seelisch.» Warum das ganze Team der Feuerwehr ausgerückt sei, verstehe er nicht. Man solle seine Situation berücksichtigen, fuhr der Angeklagte fort. «Dass mit Patienten so umgegangen wird, ist erstaunlich.»
Geldstrafe von 65 Tagessätzen à 30 Franken
Gerichtspräsidentin Chantale Imobersteg erklärte bei der Urteilsverkündung, dass der Angeklagte durch seine militärische Ausbildung wusste, dass der Brandalarm nur im Brandfall ausgelöst werden darf. Nachgewiesen werden könne dem Mann nur der Sachschaden am Stuhl und an der Tür, welche von der Polizei aufgebrochen werden musste. Die Summe wurde deshalb auf 550 Franken gesenkt.
Ein Gutachten belegte, dass beim Mann eine leicht verminderte Schuldfähigkeit vorlag. Der ehemalige Patient wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 65 Tagessätzen à 30 Franken mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie einer Busse von 480 Franken verurteilt.