Herzloses Weiterfahren: Wenn verletzte Katzen nach Unfällen einfach liegen gelassen werden
Vor einigen Tagen zeigte es mir auf Facebook einen Beitrag in einer Gruppe eines Freiämter Dorfes an. Jemand schrieb: «Höt hed öper es schwarzes Busi agfahre und Katz eifach lo ligge. E ganz tolli Frau hed gluegt ufs Busi und hed sie nocher i Klinik bracht.» Weil die Katze nicht gechipt ist, ist der oder die Besitzerin unbekannt.
Solche Beiträge in den Sozialen Medien lösen bei mir immer wieder schlechte Erinnerungen an ein Erlebnis auf einem Sonntagsspaziergang vergangenen Frühling aus. Dort trafen wir auf einer Quartierstrasse eine schwer verletzte Katze an, die stark blutend und zuckend am Boden lag. Ein schlimmer Anblick. Wir riefen die Polizei an, die innert Minuten da war, doch die Katze war vor unseren Augen bereits verstorben.
Einen Vorwurf kann man grundsätzlich niemandem machen, der mit dem Auto ein Tier anfährt. Passiert ist es schnell, gerade bei diffusen Lichtverhältnissen wie sie jetzt im Herbst im Morgengrauen oder beim Eindunkeln wieder auftreten. Und freilaufende Katzen sind – wie auch das Wild im Wald – in ihrem Verhalten unberechenbar.
Doch schlimm und unverzeihlich ist es, wenn der Unfallverursacher einfach weiterfährt, ohne sich um das verletzte Tier zu kümmern. Das ist nicht nur herzlos, sondern kann je nach Situation auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn man erwischt wird. Die eingangs erwähnte Katze hat übrigens glücklicherweise überlebt. Dank dem warmherzigen Einsatz der Frau, die sich um sie gekümmert hat.