Lohnzuschläge und langfristige Dienstpläne: So will der Bundesrat den Pflegeberuf attraktiver machen
Der Bundesrat macht bei der Umsetzung der Pflege-Initiative vorwärts. Im vergangenen Mai hatte er bereits eine Ausbildungsoffensive mit Unterstützungsbeiträgen von bis zu einer Milliarde Franken über acht Jahre hinweg beschlossen. Nun beschäftigt sich die Bundesverwaltung in einer zweiten Etappe mit der Frage, wie die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals verbessert werden können. Am Mittwoch hat der Bundesrat entschieden, dass das Innendepartement gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft und dem Bundesamt für Justiz dazu ein neues Gesetz ausarbeiten soll.
«Ziel dieses Gesetzes ist, dass wir frühzeitige Ausstiege aus dem Pflegeberuf verhindern oder zumindest reduzieren können», sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien. Zu diesem Zweck soll unter anderem gesetzlich festgehalten werden, dass die Spitäler, Altersheime und Spitex-Organisationen die Dienstpläne ihrer Mitarbeitenden mindestens vier Wochen im Voraus festlegen müssen. Kommt es zu kurzfristigen Schichtwechseln oder ungeplanten Arbeitseinsätzen, weil jemand ausfällt, sind die Arbeitgeber verpflichtet, einen Lohnzuschlag zu zahlen.
Sozialpartner sollen über GAV verhandeln
Da die Kompetenzen des Bundes «limitiert» seien, so Berset, sollen weitere Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Rahmen von Gesprächen zwischen den Sozialpartnern diskutiert werden. Auch dafür will der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage schaffen: Er verpflichtet die Sozialpartner dazu, Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag aufzunehmen. «Vereinbart werden könnten etwa höhere Mindestlöhne oder ein vom Arbeitgeber finanziertes 24-Stunden-Krippenangebot», schlägt der Bundesrat vor.
Die beabsichtigten Massnahmen haben vor allem eines gemeinsam: Sie besitzen in erster Linie Empfehlungscharakter. Ob das neue Gesetz tatsächlich zu konkreten Verbesserungen für das Pflegepersonal führt, ist unklar.
Dennoch stösst der Vorschlag der Regierung beim Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK grundsätzlich auf Unterstützung: «Der Bundesrat anerkennt, dass wir uns in einer schwierigen Situation befinden und nun rasch handeln müssen», erklärt SBK-Geschäftsführerin Yvonne Ribi auf Anfrage. Der Verband begrüsse die Massnahmen im Bereich der Dienstplanung, hätte sich allerdings gewünscht, dass der Bundesrat auch konkrete Bestimmungen zu Erholungszeiten und einen verbindlicheren Vorschlag zur Finanzierung macht: «Es ist absehbar, dass die vorgeschlagenen Massnahmen zu Mehrkosten führen. Wie diese finanziert werden sollen, lässt der Bundesrat offen.» Ribi befürchtet, dass die Kosten letztlich den Arbeitgebern angehängt werden, die dann von Verbesserungen absehen oder den Druck auf die Pflege weiter erhöhen.
Gesetz tritt frühestens 2027 in Kraft
Auch die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) zeigt sich erfreut, «dass der Handlungsbedarf angesichts der vielerorts angespannten Personalsituation auch von der Politik erkannt wird». Zu den konkreten Vorschlägen will sich die GDK noch nicht äussern. Gleichwohl verweist GDK-Sprecher Tobias Bär darauf, dass «jede Massnahme via Tarife mit Steuern- und Prämiengeldern finanziert werden muss». Dieser Aspekt müsse ebenfalls beachtet werden.
Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, dürfte es – zum Ärger von SBK-Geschäftsführerin Yvonne Ribi – allerdings noch ein paar Jahre dauern. Die Verwaltung hat bis im April 2024 Zeit, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der dann in die Vernehmlassung geht. Anschliessend folgt die Beratung im Parlament. Gesundheitsminister Berset rechnet deshalb damit, dass die Bestimmungen frühestens 2027 in Kraft treten.