Zum ersten Mal kommt ein Behindertenheim auf die Pflegeheimliste
Wenn Menschen mit einer Behinderung älter werden, benötigen sie oft spezielle und besonders aufwendige Pflege. Um diesem Umstand gerecht zu werden, geht der Kanton Aargau einen neuen Weg: Zum ersten Mal überhaupt nimmt er ein Behindertenheim auf die kantonale Pflegeheimliste.
Es handelt sich um die St. Josef-Stiftung in Bremgarten, wie demAmtsblattzu entnehmen ist. Diese beschäftigt laut eigenen Angaben 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 80 verschiedenen Funktionen. Damit gehört die Stiftung zu den grössten Institutionen für Menschen mit Behinderung im Kanton Aargau. Bereits jetzt stellt sie insgesamt 49 Pflegebetten zur Verfügung, das Heim wird rückwirkend auf die Liste aufgenommen.
Die Kantone müssen für die stationäre Langzeitpflege eine Planung erstellen und eine Pflegeheimliste führen. Mit der Aufnahme einer stationären Pflegeeinrichtung auf die kantonale Pflegeheimliste erhält diese die Berechtigung, Pflegeleistungen über die Krankenkassen abzurechnen. Neu müssen sich auch die Gemeinden an den Pflegekosten beteiligen.
Geriatrische Pflege im bekannten Umfeld
Was die Aufnahme des St. Josef-Heims auf die Liste betrifft, heisst es im Amtsblatt weiter: «Das Departement Gesundheit und Soziales erachtet dieses Angebot als sinnvoll und zukunftsorientiert». Die AZ hat sich beim Kanton erkundigt, wie er zu diesem Schluss kommt. «Menschen mit Beeinträchtigung werden immer älter, wodurch sich ein zusätzlicher geriatrischer Pflegebedarf ergibt», schreibt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS).
Weil diese Menschen besondere Betreuungsbedürfnisse hätten, gestalte sich die Pflege im Alter ein wenig anders. «Um diesen Betreuungsbedürfnissen gerecht zu werden, benötigt es ein spezielles Angebot von Institutionen, die sowohl die besondere Betreuung als auch die geriatrische Pflege zur Verfügung stellen können.» Eine geriatrische Pflege im bekannten Umfeld biete eine geringere Belastung für die Beteiligten, ist das DGS überzeugt. Betreuung und Pflege könnten «aus einer Hand» erfolgen.
Es könnten weitere Behindertenheime auf die Liste kommen
Mit dem Schritt soll auch verhindert werden, dass Menschen mit Behinderung im hohen Alter versetzt werden müssen, was oft neue Probleme verursache.
Die Pflegekosten werden über die Krankenkassen, die Patienten und die Gemeinden abgerechnet. Welche Mehrkosten entstehen, ist laut DGS nicht eruierbar. Auch die Stadt Bremgarten kann auf Anfrage keine Kostenschätzung abgeben. Der Regionalplanungsverband habe aber eine «Anfrage bezüglich Auswirkungen auf die Pflegeplatzplanung und die Restkosten an den Kanton» gemacht.
Auf die Frage, ob im Aargau weitere Behindertenheime auf die Liste kommen könnten, heisst es vom Kanton: «Grundsätzlich sind weitere Aufnahmen auf die Pflegeheimliste denkbar.»