Bild: Valentin Hehli
Illegaler Videobeweis im Kampf gegen Verkehrsrowdys – Aargauer Staatsanwaltschaft kassiert herbe Niederlagen
Rund 600 Kameras von Bund und Kanton überwachen an Aargauer Autobahnen, Strassen und Tunnels den Verkehr. Die Staatsanwaltschaft verwendet die Aufnahmen, um Verkehrsrowdys zu überführen. Doch das Obergericht macht ihr nun in mehreren Urteilen einen Strich durch die Rechnung – das Polizeigesetz biete in diesen Fällen keine gesetzliche Grundlage für die Videobeweise. Wie reagiert die Staatsanwaltschaft dazu?
Weiterlesen? Werden Sie jetzt Zofinger Tagblatt-Abonnent
Ich bin bereits registriert und möchte mich einloggen.
Ich habe noch keinen Login und möchte mich registrieren
Registrieren
Sie haben noch kein Abo?
Nutzen Sie sämtliche Inhalte rund um die Uhr in digitaler Form
Digital-Abo ab CHF 15.00