Steigende Energiekosten: Regierungsrat lehnt Zustupf für Geringverdiener ab
Höhere Prämien, teurere Lebensmittel, steigende Energiekosten: Die letzten Monate haben das Leben teuerer gemacht. Diese Entwicklungen haben die SP-Fraktion im Grossen Rat im September zu einem Vorstoss bewogen.
In einem Postulat wurde der Regierungsrat aufgefordert, zu prüfen, ob für Haushalte mit kleinem Budget eine Energiezulage ausgerichtet werden kann. Der Zustupf sollte die Mehrkosten kompensieren, die aufgrund steigender Energiepreise anfallen.
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligungen sowie Working Poor (Personen, die trotz Erwerbstätigkeit in Armut leben) seien von den steigenden Preisen für Heizung und Strom besonders stark betroffen. Als Mietende dürften sie in nächster Zeit aufgrund «explodierender» Nebenkosten mit grossen finanziellen Problemen konfrontiert werden, hiess es im Postulat.
Nach Berechnungen des Mieterinnen- und Mieterverbands sei in Wohnungen, die mit fossilen Brennstoffen geheizt würden, mit Nachzahlungen bis zu 1200 Franken zu rechnen. Viele drohten dadurch in die Schuldenfalle zu rutschen, deshalb seien unverzüglich Massnahmen gefragt, so die SP.
270 Franken Mehrkosten scheinen der Regierung verkraftbar
Inzwischen liegt die Antwort des Regierungsrats vor. Dieser hält eine Energiezulage für Personen mit kleinem Budget in der aktuellen Situation weder für notwendig noch für verhältnismässig.
Zwar ist unbestritten, dass die Kundschaft aktuell teilweise grosse Preissprünge hinzunehmen hat, diese schätzt die Regierung in ihrer Antwort allerdings deutlich tiefer ein als die Grossratsmitglieder in ihrem Vorstoss. Der Strompreis steige im Kanton Aargau durchschnittlich um 30 Prozent, ein vierköpfiger Standard-Haushalt zahle damit im neuen Jahr 1170 statt wie bisher 900 Franken: «Vor diesem Hintergrund erscheinen kurzfristige Massnahmen, die alle Endverbraucher betreffen, als nicht zielführend», findet die Regierung.
Steigende Energiepreise könnten zwar grundsätzlich ein Armutsrisiko darstellen. Allerdings bestünden bereits Prozesse, um diese zusätzlichen Auslagen sowie die Teuerung bei der Bemessung von Sozialleistungen zu berücksichtigen.
Bestehende Massnahmen reichen aus
Der Regierungsrat verweist dazu auf den Entscheid des Bundesrats, die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2023 um 2,5 Prozent zu erhöhen. Mit dieser Anpassung der AHV-Renten wird auch der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen angepasst. Weiter, so heisst es, würden gleichzeitig die Höchstbeträge für die Mietzinsen an die Teuerung angeglichen. Und die Pauschale für Neben- und Heizkosten werde angepasst und von 2520 auf 3060 Franken pro Jahr erhöht.
Was die Sozialhilfe betreffe, hätten die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) den Kantonen und Gemeinden zudem empfohlen, den Grundbedarf in der Sozialhilfe per 1. Januar 2023 von 1006 auf 1031 Franken (pro Einpersonenhaushalt) anzupassen. Diesbezüglich steht der Entscheid des Regierungsrats noch aus.