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Die rumänische Regierung verteidigt einen angeklagten Journalisten gegenüber Russland – und was macht die Schweiz?

Gegen CH-Media-Reporter Kurt Pelda läuft in Russland ein Verfahren wegen illegalem Grenzübertritt. Er ist nicht der einzige ausländische Journalist, gegen den die Russen vorgehen. Doch die Herkunftsstaaten reagieren ganz unterschiedlich.

Kriegsreporter Kurt Pelda befindet sich in einer ungemütlichen Situation. Der russische Geheimdienst FSB hat ein Verfahren gegen den CH-Media-Journalisten eingeleitet. Pelda wird vorgeworfen, dass er illegal die Staatsgrenze überschritten hat. Erzürnt haben die Russen zwei Texte über eine von ukrainischen Soldaten begleitete Reise nach Sudscha, eine Distrikthauptstadt im Oblast Kursk. Pelda drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Pelda ist nicht der einzige Journalist, gegen den die russischen Behörden vorgehen. Seit dem 17. August sind 14 ausländische Journalistinnen und Journalisten wegen desselben Vorwurfs angeklagt worden.

Doch die Regierungen der Herkunftsstaaten dieser Journalisten reagieren auf ganz unterschiedliche Weise. So erfährt der rumänische Journalist Mircea Barbu grossen öffentlichen Support von seiner Regierung. Gegen Barbu wurde ein internationaler Haftbefehl ausgestellt. Ende letzter Woche äusserte sich der rumänische Premierminister Marcel Ciolacu dazu. Er verurteilte «den eklatanten Angriff auf die Pressefreiheit» scharf. «Wir stehen an deiner Seite, Mircea Barbu», schrieb der rumänische Premier auf Facebook. Der Präsident des Senats, Nicolae Ciucă, erklärte, Barbu werde «für seinen Mut, die Wahrheit aus Kursk zu berichten, verurteilt» und bezeichnete das Vorgehen der russischen Behörden als «zynischen Versuch, die Stimmen zum Schweigen zu bringen, die die Missstände anprangern». Mehrfach nahm das rumänische Aussendepartement auch auf dem Kurznachrichtendienst X Stellung zu Mircea Barbu.

Das rumänische Aussendepartement solidarisierte sich in einem Tweet am Freitag mit allen verfolgten Journalisten. Also auch mit Kurt Pelda.

Doch wie hält es das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit öffentlichen Stellungnahmen zum russischen Strafverfahren gegen Pelda?

Das EDA gibt sich zurückhaltend. Es sei darüber informiert, dass die betreffende Person die russische Grenze überschritten habe und dass Russland auf der Grundlage seiner Gesetzgebung ein Verfahren eingeleitet hat. Frei übersetzt heisst das: Pelda hat illegal die Grenze übertreten und muss dafür die Konsequenzen tragen. Aus Bundesbern wurde Pelda zugetragen, dass Journalisten eben «normale Menschen» seien. Für welche nicht normalen Menschen sich das EDA stärker einsetzen würde, bleibt sein Geheimnis.

Gleichwohl erinnert das EDA daran, dass Journalistinnen und Journalisten eine wesentliche Rolle dabei spielen, der Öffentlichkeit den Zugang zu einer freien, unabhängigen und vertrauenswürdigen Information zu ermöglichen, sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten.

Diplomatische Schritte hat das EDA keine unternommen.