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Presserat tritt nicht auf Beschwerde gegen das ZT ein – diese sei «unbegründet»

Der ironische Charakter einer Kolumne sei für das Publikum klar erkennbar gewesen, hält der Presserat fest. 

In einer «Bsetzistei»-Kolumne äusserte sich ein ZT-Redaktor im Dezember 2023 in einem Satz ironisch über die Booster-Impfung. Dagegen legte ein Leser aus Zofingen Beschwerde ein, nachdem das ZT eine Forderung nach einer Entschuldigung als unbegründet zurückgewiesen hatte. 

Der Leser kritisierte in der Beschwerde, das ZT verstosse gegen die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten». Denn im Beitrag werde behauptet, dass jener Teil der Bevölkerung, der sich gegen Covid impfen liess, verminderte geistige Fähigkeiten habe. Weil wissenschaftlich gesichert sei, dass die Impfung keinen Hirnschaden verursache, verstosse der Beitrag gegen das Wahrheitsgebot der «Erklärung».

Der Presserat hält nun fest, dass die Kolumne klar als Kommentar erkennbar gewesen sei. «Bei den Aussagen und beschriebenen Bildern handelt es sich um Übertreibungen, um Ironie und nicht um ernstzunehmende Tatsachen. Das ist für das Publikum klar erkennbar», schreibt der Presserat. 

Weil die Beschwerde unbegründet sei, trete der Presserat nicht darauf ein. Auf eine ausführliche Begründung verzichtete er. (pp)