Befreiungsaktion an Coronademo in Aarau vor zwei Jahren: Jetzt müssen sich vier Personen vor Gericht verantworten
Bei der unbewilligten Coronademo am 8. Mai 2021 in Aarau wurden rund 200 Teilnehmer aus der Stadt weggewiesen. Zahlreiche Personen hielten sich nicht an die Wegweisung, zudem gab es gewalttätige Auseinandersetzungen mit der Polizei. Recherchen der AZ zeigten, dass die Staatsanwaltschaft nach der Kundgebung bisher 17 Strafbefehle erlassen hat, fünf davon wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.
Eine der Personen, die eine Wegweisung missachteten, ist der Massnahmengegner Christian Rüegg aus Wald ZH, der auf Facebook von der Coronademo in Aarau berichtete. Rüegg sagte in einem Video, er habe bei der Anreise eine Wegweisung kassiert – später war er in der Stadt und publizierte Fotos und Livevideos. Als die Polizei ihn festnehmen wollte, kam es zum Handgemenge, wobei Rüegg von Sympathisanten befreit wurde.
Gewalt gegen Polizei? Prozess gegen vier Demonstranten
Ein fünfzigjähriger Türke, der im Kanton Zürich wohnt und sich an der Befreiungsaktion beteiligte, wurde deshalb verurteilt. Die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft erliess gegen den Mann einen Strafbefehl, er muss eine Geldstrafe von 10’800 Franken, die Strafbefehlsgebühr von 1000 Franken und Polizeikosten von 32.85 Franken zahlen. Der Demonstrant hatte einen Polizisten gestossen, am Arm gepackt und gegen ein Garagentor gedrückt.
Der Türke hat dies akzeptiert, vier weitere Personen, die ebenfalls an der Befreiung beteiligt waren, haben die Strafbefehle angefochten. Wie hoch die beantragten Strafen für diese vier Demonstranten sind, ist bisher noch unbekannt, wird aber am Dienstagnachmittag klar. Dann findet die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Aarau statt, die Anklage gegen die vier Kundgebungsteilnehmer lautet auf Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Die vier Beschuldigten sollen Polizisten traktiert und sie daran gehindert haben, Kontrollen durchzuführen.