Weil er mit seinem Sturmgewehr einen 21-Jährigen angeschossen hat: Gewehrschütze drohen sieben Jahre Gefängnis
Die Bluttat ereignete sich am späten Abend des 14. Juli 2017 auf einem Schulhausplatz in Ebikon, wo sich Jugendliche und junge Erwachsene aufgehalten hatten. Sie redeten miteinander, tranken und hörten Musik. Der Lärm störte den Angeklagten, der in der Nähe wohnte.
Laut Anklageschrift hatte der Beschuldigte zu einem früheren Zeitpunkt seiner Freundin gesagt, dass er wegen wiederholter Nachtruhestörung „mal schiessen werde“. An diesem Freitagabend tat dies der damals 34-jährige Schweizer tatsächlich, nachdem er offenbar zwei Männer beobachtet hatte, die an die Turnhallenmauer gepinkelt hatten.
In Menschengruppe geschossen
Mit seiner Armeewaffe, einem Sturmgewehr 90, schoss der Beschuldigte von seinem Balkon aus – bei einer Entfernung von rund 45 Metern – auf eine Gruppe von rund zehn Menschen, die sich auf dem Schulhausplatz befanden. Dabei traf er einen 21-jährigen Kosovaren.
Nachdem der Schütze nach seiner Schussabgabe Schreie gehört hatte, schickte er seiner Freundin eine Whatsapp-Nachricht („ech ha scheisse baut“). Danach begab er sich mit einer Tasche Verbandsmaterial auf den Schulhausplatz. Er leistete erste Hilfe für den Verletzten und ging wieder.
In der Zwischenzeit waren Sanitäter und Polizisten vor Ort erschienen. Der am Oberkörper angeschossene Mann wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Spital gebracht. Kurz darauf erfolgte die Festnahme.
Beschuldigter spricht von Unfall
Das sei ein Unfall gewesen, erklärte der Beschuldigte am Montag vor dem Kriminalgericht. Er sei davon ausgegangen, dass die Waffe ungeladen und gesichert gewesen sei. Das Sturmgewehr habe er nur hervorgeholt, um die Lärm verursachenden Leute abzuschrecken.
Es sei nicht seine Absicht gewesen, auf Menschen zu schiessen. Er habe niemanden verletzen oder gar töten wollen. Er habe jedoch nicht die nötige Sorgfalt walten lassen, räumte er vor Gericht ein. Die Schussabgabe erklärte der 38-Jährige mit einer Verkettung unglücklicher Umstände.
Am Tatabend war der Sturmgewehrschütze alkoholisiert, nachdem er mehrere Liter Bier getrunken hatte. Gemäss eigenen Angaben war er damals in einer schlechten Verfassung, er hatte Stress im Job und Streit mit der Freundin. Der Lärm an jenem Juli-Abend sei dann einfach zu viel gewesen.
Intakte Schuldfähigkeit
Der Staatsanwalt wies die Unfall-These entschieden zurück. Der Beschuldigte habe vor der Schussabgabe etliche bewusste Handlungen vorgenommen, so zum Beispiel das Magazin am Sturmgewehr eingesetzt. Gemäss einem forensischen Gutachten sei seine Schuldfähigkeit trotz Alkoholkonsums nicht beeinträchtigt gewesen.
Der Ankläger betonte zudem, dass es sich beim Beschuldigten um einen „versierten und ausgebildeten Schützen“ handelt. Schliesslich beantragte er eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren – wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfacher Gefährdung des Lebens.
Der Verteidiger wies die Anträge der Anklage zurück. Von der Unfall-These ausgehend, plädierte er auf fahrlässige Körperverletzung und eine bedingte Gefängnisstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von fünf Jahren.
Der Anwalt des Opfers beantragte eine Genugtuung von 50’000 Franken sowie den Ersatz aller Schäden zu hundert Prozent. Sein Mandant habe schwerwiegende gesundheitliche, berufliche und finanzielle Nachteile erlitten. Der heute 25-jährige Mann leide heute noch an dem Vorfall.
Das Kriminalgericht Luzern wird in den nächsten Tagen über den Fall entscheiden. Das Urteil soll den Parteien schriftlich mitgeteilt werden.