
«Sie waren glühende Anhänger des IS» – doch zurück ins Gefängnis müssen sie nicht
Nach der Urteilseröffnung gab es im Vorraum Umarmungen, und es flossen auch einige Tränen. Das ist verständlich. Denn der Hauptbeschuldigte aus Winterthur, ein erst 23-jähriger Mann, wurde wegen Unterstützung der terroristischen Organisation Islamischer Staat (IS) zwar für schuldig befunden, doch ins Gefängnis muss er nicht zurück – auch dank einer positiven Prognose. Er hat sich vom IS losgesagt, wohnt wieder bei der Mutter und geht einer geordneten Arbeit in einer NGO nach.
Die Strafkammer verurteilte ihn am Montag zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wobei die Hälfte bedingt ausgesetzt wurde. Da der junge Mann bereits 718 Tage in Untersuchungshaft verbracht hat, bleibt ihm die Rückkehr ins Gefängnis erspart.
Als Unterstützung des IS wurden eine versuchte und eine geplante Ausreise nach Syrien gewertet, um sich dort dem Kampf für ein weltumspannendes Kalifat anzuschliessen, ausserdem diverse Propagandaaktivitäten sowie Transaktionen mit Bitcoins. Für den Besitz von Gewaltdarstellungen, grausamen und menschenverachtenden Videos des IS, gab es zusätzlich eine Geldstrafe von 2700 Franken. Die Probezeit beträgt drei Jahre.
Genugtuung von 22’400 Franken
Die Freiheitsstrafe für den 29-jährigen Kompagnon fiel mit 35 Monaten fast gleich hoch aus, wobei die Aufhebung eines bedingt ausgesprochenen Strafbefehls in das Strafmass einfloss. Der zweifache Familienvater, der seit 1192 Tagen – mehr als drei Jahre – in Untersuchungshaft sitzt, kommt somit auf freien Fuss. Für die erlittene Überhaft von 112 Tagen erhält er von der Eidgenossenschaft eine Genugtuung in Höhe von 22’400 Franken.
Das Gericht blieb mit dem Strafmass deutlich unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft, welche 67 Monate respektive 56 Monate Freiheitsstrafe für die beiden vorbestraften Beschuldigten gefordert hatte. Der Unterschied erklärte sich vor allem durch die Tatsache, dass die Strafkammer die beiden vom Vorwurf der Beteiligung an einer terroristischen Organisation freisprach und einzig die Unterstützung dingfest machen konnte.
Obwohl beide «glühende Anhänger der IS-Ideologie» gewesen seien, wie Bundesstrafrichter Martin Stupf in seiner mündlichen Urteilsbegründung ausführte, seien die strafrechtlichen Kriterien für eine Beteiligung an einer terroristischen Organisation nicht gegeben gewesen. Damit entfiel ein wichtiger Anklagepunkt.
Ob die Bundesanwaltschaft gegen das Urteil Berufung einlegen wird, wird sich weisen. Die Ermittlungsbehörde will erst nach einer sorgfältigen Analyse des Urteils über allfällige weitere Schritte entscheiden.
Angeklagte zeigten sich geläutert
Bundesstrafrichter Stupf wies darauf hin, dass sich das Gericht in einer bemerkenswerten Situation befand, weil der Bund das Strafrecht in Zusammenhang mit terroristischen Taten vor kurzem verschärft habe, andererseits dem Prinzip der Resozialisierung Rechnung getragen werden musste.
Der Wiedereingliederung von Straftätern wird grosses Gewicht beigemessen. Und genau in diesem Bereich konnten die beiden Beschuldigten punkten, da sie sich – offenbar überzeugend für die Strafkammer – von der terroristischen Organisation IS losgesagt haben und sich während der Hauptverhandlung als geläutert gaben. Der junge Beschuldigte hat auch an einem Programm des Kantons Zürich gegen Radikalisierung teilgenommen.
Die Verteidiger hatten bedingte Freiheitsstrafen von höchstens 24 Monaten gefordert. Anwältin Eva Spörri, als Verteidigerin des jüngeren Beschuldigten, zeigte sich nach der Urteilseröffnung sehr zufrieden. Denn das Ziel, nicht wieder eine Gefängnisstrafe antreten zu müssen, konnte sie für ihren Mandanten erreichen.