Vater und Sohn sollen 29 Tonnen Kupferkabel gestohlen haben – jetzt wehren sie sich vor dem Aargauer Obergericht
Ein Augenzeuge setzte der Diebestour ein Ende. Ihm war in der Nähe eines umzäunten Areals der St.Gallische Appenzellische Kraftwerke AG in Bad Ragaz ein Kastenwagen ins Auge gestochen. Im Inneren ein jüngerer und ein älterer Mann, seitlich die Aufschrift «Du kannst mich mieten». Weil aus dem besagten Firmengebäude über Nacht mehrere Hundert Meter Kupferkabel gestohlen worden waren, nahm die Polizei den Hinweis sehr ernst, und spürte das Fahrzeug kurze Zeit später auf.
Von der Beute fehlte zwar jede Spur, trotzdem nahm die Polizei das Duo fest, das das Auto gemietet hatte. Die Deutschen waren regelmässig für Geschäfte in der Schweiz unterwegs. Im November 2023 verurteilte das Bezirksgericht Laufenburg die beiden Beschuldigten – Vater und Sohn – zu vier, respektive dreieinhalb Jahren Haft. Zudem wurden beide für zehn Jahre des Landes verwiesen. 29 Tonnen Kupfer sollen sie insgesamt im Aargau und in der Ostschweiz gestohlen haben. Wert: rund 126’000 Franken.
Beschuldigter bestreitet Vorwürfe, äussert sich aber nicht
Der Sohn bestreitet alle, der Vater einen Grossteil der Vorwürfe. Beide haben deshalb Berufung eingelegt. Am Donnerstag befasste sich das Obergericht mit dem Fall. Erschienen war nur der Sohn, der Vater hat seit längerem mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Der Sohn wollte sich zu den Vorwürfen nicht äussern.
Das Gericht hörte zwei Zeugen an, die sich jedoch in Anbetracht der verstrichenen Zeit nicht mehr an allzu viele Details erinnern konnten. In den Plädoyers griffen die Verteidigerinnen die Vorinstanz scharf an. Die Verteidigerin des Sohns erklärte, das Gericht habe ihren Mandanten von Beginn weg verurteilen wollen. «Es war ein einseitiger, politisch motivierter Prozess. Europäischen Verbrecherbanden sollte medienwirksam gezeigt werden, dass die Aargauer Strafverfolgungsbehörden durchgreifen.» Für ihren Mandanten forderte sie nebst Freispruch eine Genugtuung von 137’000 Franken und 63’000 Franken Entschädigung für den Erwerbsausfall.
Auch die Verteidigerin des Vaters warf dem Bezirksgericht Laufenburg vor, Beweise willkürlich gewürdigt zu haben. Schliesslich wandte sich der Angeklagte mit dem letzten Wort ans Obergericht: «Ich war 18 Monate in Untersuchungshaft, wurde aus meinem Leben rausgerissen, mein Vater ist fast gestorben. Ich bitte sie inständig, dass ich nach Hause kann, ich habe mit diesen Taten nichts zu tun.» Ob er das bald kann, ist noch offen: Das Obergericht wird sich beraten und das Urteil schriftlich eröffnen.