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Achtung, ab 1. September gibts eine neue Liste zu verbotenen Neophyten – das sind die Alternativen

In der Querbeet-Kolumne gehts diese Woche um Tessinerpalme, Sommerflieder und Kirschlorbeer. Alles fremde Pflanzen, welche die einheimische Natur stören und von den Behörden überwacht werden.

Wenn ab dem 1. September so einige lieb gewonnene Stauden oder Bäume auf der neuen Liste der verbotenen Pflanzen stehen, ist das kein Drama. Schliesslich will man damit invasiven Neophyten den Kampf ansagen, weil sie hierzulande nicht heimisch sind und der natürlichen Artenvielfalt schaden. Darunter fallen nicht nur die als Neophyten bekannten wild wachsenden Riesen-Bärenklau oder Ambro­sia, sondern auch Garten-Lieblinge wie die Chinesische Hanfpalme, oft Tessinerpalme genannt, der Sommerflieder oder Kirschlorbeer.

Ich muss gestehen, dass ich in einem früheren Garten eine ganze Hecke dieses immergrünen Kirschlorbeers gesetzt hatte. Doch damals sprach noch niemand von Neophyten. Kirschlorbeer galt dank der Blick­dichte als ideale Heckenpflanze. Inzwischen bin ich einen Garten weitergezogen – und habe dazugelernt.

Zur Beruhigung aller Kirschlorbeer- oder Sommerfliederbesitzer: Es wird nun nicht eine Neophyten-Armee durch die Schweizer Gärten streifen und alles ausreissen, was auf dieser Liste steht. Was bereits im Garten wächst, bleibt von der neuen Regelung ausgeschlossen und muss nicht entfernt werden. Aber ohnehin gibt es genügend – oft auch einheimische – Alternativen.

Statt Kirschlorbeer eignen sich etwa Liguster (Ligustrum vulgare) als Heckenpflanze. Ebenso Eiben (Taxus) oder Ölweiden (Eleagnus). Als Ersatzpflanzen für Sommerflieder bieten sich der Mönchspfeffer (Vitex) an, der eine wertvolle Nahrungspflanze für Bienen ist, wie auch der Holunder (Sambucus) mit wohlriechenden Blütenständen und Beeren.

Der Essigbaum (Rhus typhina) steht auch auf der schwarzen Liste und lässt sich durch die Amerikanische Roteiche (Parrotia Quercus rubra), den Vogelbeerbaum (Sorbus aucuparia) oder die Kornelkirsche (Cornus mas) ersetzen. Letztere blüht als eine der ersten Sträucher im Frühjahr und gibt herrlich süsse Früchte im Herbst.

Auch Japanischer Bambus (Pseudosasa japonica) und Gold-Bambus (Phyllostachys aurea) dürfen nicht mehr angepflanzt werden. Eine Alternative sind die Schirmbambus-Arten (Fargesia), die keine unterirdischen Ausläufer machen. Statt die Tessinerpalme zaubern Zwergpalmen (Chamaerops humilis), Oleander (Nerium oleander) oder Olivenbäume (Olea europaea) ein südländisches Ambiente in den Garten oder auf die Terrasse. Man kann indes auch die Blütenstände der Palme im Juni entfernen und damit eine Verbreitung stoppen.

Noch ein Wort zur Entsorgung der nun verbotenen Neophyten. Reisst man diese im Garten aus, sollte man sie auf keinen Fall in die Grünabfuhr oder auf den Kompost geben, sondern in den Kehricht. Viele Gemeinden bieten Neophytensäcke an, um die Pflanzen korrekt zu entsorgen.

Die Liste der ab 1. September zum Verkauf verbotenen Pflanzen: hier klicken.