Dürfen schwere Traktoren wirklich auch von Jugendlichen gelenkt werden? Das ist doch gefährlich!
Das Führen landwirtschaftlicher Motorfahrzeuge erfordert in der Schweiz nur ein Mindestalter von 14 Jahren und das Absolvieren einer angepassten Theorieprüfung. Weder ist Verkehrskunde noch eine praktische Prüfung dabei Voraussetzung. Seit 1998 beträgt die Höchstgeschwindigkeit für entsprechend geprüfte landwirtschaftliche Traktoren in der Schweiz 40 km/h.
Dies bewirkt eine Angleichung ans (technische) EU-Recht. Hat der Jugendliche zusätzlich einen anerkannten zweitägigen Fahrkurs für 40 km/h absolviert, darf er in der Schweiz bereits landwirtschaftliche 40-km/h-Traktoren mit oder ohne Anhänger sowie landwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge führen, wobei die Anhänger entsprechend konstruiert, geprüft und zugelassen sein müssen.
Hohe Verantwortung für Fahrende
Unfälle mit Traktoren passieren statistisch zwar eher selten, doch oft mit schlimmen Folgen. Häufig geschehen die Unfälle beim Linksabbiegen oder dann beim Einmünden aus Feldwegen auf die Hauptstrassen. Der reine Bremsweg des Traktors beträgt bei dieser Geschwindigkeit immerhin bereits rund zwanzig Meter.
Im EU-Raum sind in diesem Alter hingegen nur 25 km/h mit Anhänger erlaubt. Insofern trügt ihr Eindruck nicht, dass tatsächlich ein grosses Gefahrenpotenzial besteht und es nur zu hoffen ist, dass sich die (ins-besondere derart jungen) Lenker dieser hohen Verantwortung bewusst sind, wenn sie mit relativ hoher Geschwindigkeit und oft schweren, breiten und langen Landwirtschaftsfahrzeugen durch Dörfer fahren.
Die EU-Traktorenkategorie T-16, also ab 16 Jahren, erlaubt es dem Lenker, bei der Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h am Traktor auch zwei Anhänger angekoppelt zu haben und ebenso Mähdrescher bis 40 km/h zu chauffieren. Für gewerblich eingesetzte Traktoren gelten diverse erhöhte Anforderungen.
Grundsätzlich nur landwirtschaftliche Fahrten zulässig
Mit landwirtschaftlichen Motorfahrzeugen dürfen grundsätzlich nur landwirtschaftliche Fahrten ausgeführt werden, ausgenommen unentgeltliche Fahrten, die gemeinnützigen Zwecken dienen, wie z. B. zum Papiersammeln. Das zulässige Gesamtgewicht für Anhänger beträgt bei zwei Achsen 18 t, bei drei Achsen 24 t und bei vier Achsen sogar 32 t, sofern das vom Hersteller bezeichnete Garantiegewicht eingehalten ist.
An landwirtschaftliche Traktoren dürfen bis zwei Anhänger gekoppelt werden. Das max. Gesamtzuggewicht darf 40 t und die max. Länge des Zuges (ohne Ladung) 18,75 m betragen, wobei diverse Vorschriften zur Sicherheit eingehalten werden müssen. Auch für landwirtschaftliche Motorfahrzeugführer gilt übrigens der gleiche Alkoholgrenzwert wie für Automobilisten, nämlich jener von 0,5 ‰ und diesbezügliche Führerausweisentzüge sind leider keine Seltenheit. Auch das Tagfahrlicht ist für Traktoren obligatorisch.