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Tod eines Patienten macht Psychiatrie-Verantwortliche «tief betroffen» – die Verwarnung des Kantons akzeptieren sie aber nicht

Die Verantwortlichen der Psychiatrischen Dienste Aargau sprechen den Angehörigen eines 18-Jährigen, der sich selbst verletzte und danach starb, ihr Mitgefühl aus. Gegen die Verwarnung des Kantons und die Anordnung, innert neun Monaten mehrere Konzepte zu erarbeiten, reicht die PDAG allerdings eine Beschwerde ein.
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