Rechtsformänderung Seniorenzentrum: Auftrag nicht zu eng formulieren!
Der Einwohnerrat Zofingen befasst sich an seiner kommenden Sitzung vom 24. Oktober mit der Frage der Rechtsformänderung für das Seniorenzentrum Zofingen. Der Stadtrat beantragt, trotz der zu diesem Thema überwiesenen Motion von Tobias Hottiger, FDP, die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft nicht weiterzuverfolgen.
Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission des Einwohnerrates lehnt den Antrag des Stadtrates mehrheitlich ab. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Einwohnerrat die Weiterverfolgung der Rechtsformänderung verlangen wird.
Leider verlangt die Motion Hottiger explizit die Umwandlung des Seniorenzentrums in eine Aktiengesellschaft. Ich hätte einen Vorstoss begrüsst, der eine umfassende Klärung der Frage nach der am besten geeigneten Rechtsform erlaubt hätte. So fehlen heute Argumente für oder gegen eine Umwandlung in eine Stiftung. Es gibt auch in unserer Gegend zahlreiche soziale oder gemeinnützige Institutionen, die erfolgreich als Stiftung organisiert sind. Eine fachkundige Besetzung der strategischen Führung ist sowohl bei einem Verwaltungsrat (AG) als auch bei einem Stiftungsrat möglich. Gut geführte Stiftungen profitieren in der Regel wesentlich stärker vom Goodwill der Bevölkerung als Aktiengesellschaften. Es wäre deshalb schade, wenn mit einem zu eingeschränkten Auftrag an den Stadtrat diese weitere Möglichkeit nicht auch noch einbezogen würde.
Der Einwohnerrat hat es noch in der Hand, den Auftrag an den Stadtrat so zu formulieren, dass neben der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft auch eine solche in eine Stiftung geprüft werden muss.
Arthur Senn, alt Stadtschreiber, Zofingen