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So sieht die Verkehrssteuer im Aargau künftig aus: Regierung will Besitzer von E-Autos entlasten

Bisher wird die Motorfahrzeugabgabe im Aargau rein aufgrund des Hubraums der Autos berechnet. Mit dem neuen Verkehrssteuergesetz, das für 2025 geplant ist, sollen Gewicht und Leistung entscheidend sein. Und die Regierung plant einen Rabatt für Elektroautos, um die klimaschonenden Antriebstechnologien zu fördern.

Schon heute ist fast jedes fünfte neu zugelassene Auto im Aargau elektrisch angetrieben – und künftig dürfte dieser Anteil noch steigen. Nicht nur, weil immer mehr Käuferinnen und Käufer von sich aus auf Benzin- und Dieselfahrzeuge verzichten, sondern auch wegen einer ökologischen Reform bei der Fahrzeugsteuer im Aargau.

Der Regierungsrat will die heutige Motorfahrzeugabgabe durch eine Verkehrssteuer ersetzen und dabei E-Auto-Besitzer entlasten. «Mit einer befristeten ökologischen Tarifanpassung sollen effiziente und klimaschonende Antriebstechnologien gefördert werden», heisst es in der Mitteilung des Kantons zur neuen Verkehrssteuer, die am Freitagmorgen an einer Medienkonferenz vorgestellt wurde.

Elektroautos im bisherigen System zu hoch besteuert

Die bisherige Motorfahrzeugabgabe wird bei den Verbrennern ausschliesslich aufgrund des Hubraums eines Autos bemessen. Für alle Fahrzeuge mit anderen Antriebstechnologien wird die Steuer mit Umrechnungsfaktoren berechnet. «Diese Umrechnung wurde aus heutiger Sicht zu hoch angesetzt und führt zu einer Benachteiligung von Elektro- und Hybridfahrzeugen», heisst es im Fact Sheet des Kantons.

Als neue Bemessungsgrundlage für Personenwagen schlägt der Regierungsrat die Kombination von Gewicht und Leistung vor. Diese Parameter sind im Gegensatz zum Hubraum technologieneutral, doch im Grundsatz werden damit die E-Autos benachteiligt – aus zwei Gründen: Wegen der schweren Batterie ist ihr Gewicht hoch, zudem sind Elektroautos oft sehr leistungsstark.

E-Auto-Fahrerinnen erhalten bis zu 30 Prozent Abzug

Diese technisch bedingten Benachteiligungen der E-Autos, die zu einer höheren Steuerbelastung führen würden, sollen mit Korrekturfaktoren beseitigt werden. Konkret sieht die künftige Verkehrssteuerberechnung so aus:

Gesamtgewicht bis 1400 kg: 90 Fr., für jedes Kilo mehr +8,5 Rp.Abzug für E-Autos: 20 Prozent / für Hybridautos: 10 Prozent

Normleistung bis 60 kW: 90 Fr., für jede kW mehr + 1 Fr.Abzug für E-Autos: 30 Prozent / für Hybridautos: 15 Prozent

Der Regierungsrat hält fest, mit einer ökologischen Ausrichtung der PW-Besteuerung sei der grösste Lenkungseffekt zu erzielen. Die Personenwagen machen rund 70 Prozent aller im Aargau eingelösten Fahrzeug sowie rund 75 Prozent des Ertrags der Verkehrssteuer aus.

Steuerrabatt für Elektroautos in den ersten sechs Jahren geplant

Zusätzlich zu den Abzügen bei Gewicht und Leistung plant der Regierungsrat einen temporären Steuerrabatt für Hybrid-Fahrer und E-Auto-Lenkerinnen. Nach der Einführung des Gesetzes (geplant per 1. Januar 2025) werden diese Fahrzeuge innerhalb der ersten drei Jahre (2025–2027) mit 50 Prozent und in den folgenden drei Jahren (2028–2030) mit 25 Prozent von der Verkehrssteuer entlastet.

Um dies auszugleichen, wird auf der Verkehrssteuer von Benzin- und Dieselautos eine Tariferhöhung von 2,7 Prozent vorgenommen, bei den Motorrädern beträgt die Tariferhöhung 2 Prozent. Sowohl der Elektro-Rabatt, als auch die Verbrenner-Erhöhung gelten für sechs Jahre, ab 2031 erfolgt die Berechnung der Verkehrssteuer ohne diese Massnahmen.

Steuerreform praktisch ertragsneutral – Geld fliesst in Strassenkasse

Die neue Bemessungsgrundlage nach Gewicht und Leistung soll auch für Motorräder, Nutzfahrzeuge und Wohnmotorwagen bis 3500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie für Kleinbusse eingeführt werden. Die Besteuerung der schwereren Nutzfahrzeuge sowie der Transportanhänger nach Nutzlast soll unverändert beibehalten werden.

Gemäss den Berechnungen, die an der Medienkonferenz präsentiert wurden, ist die Steuerreform praktisch ertragsneutral. Dies war ein wichtiges Ziel des Regierungsrats, schliesslich wird aus diesen Einnahmen die kantonale Strassenkasse gespeist, aus der Bauprojekte finanziert werden. Die öffentliche Anhörung zum neuen Verkehrssteuergesetz startet am Freitag, 3. Februar, und dauert bis am 5. Mai.