Bei den Heizungen bleibt die Aargauer Regierung hart
Im letzten November hat der Grosse Rat das kantonale Energiegesetz in erster Lesung beraten und mit 79 zu 54 Stimmen überwiesen. Die Diskussion verlief unruhig, wirklich zufrieden war mit der Vorlage niemand. SVP und Grüne lehnten sie gar ab: Der SVP geht das Gesetz zu weit, den Grünen nicht weit genug. Die Mitte meinte, sie habe lieber ein schlankes Energiegesetz als gar keines und stimmte darum zu. Beim Heizungsersatz, dem eigentlichen Herzstück des Gesetzes, müsse man aber noch einmal über die Bücher, fand die Fraktion.
Vorgesehen ist, dass Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt bleiben. Nach einem Heizungsersatz müssen neu aber mindestens zehn Prozent des Energieverbrauchs des Gebäudes aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Die Mitte schlug stattdessen das strengere «Basler Modell» vor, wonach es gemäss Gesetz möglich sein muss, eine neue Heizung mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Wo nicht machbar, würde eine Härtefallregelung zum Zuge kommen.
Regierung will Basler Modell nicht
Es war einer von sieben Prüfungsaufträgen, mit denen der Grosse Rat das Gesetz an den Regierungsrat zurückgab. Dieser hat es inzwischen überarbeitet und nun die Botschaft für die zweite Beratung im Parlament verabschiedet. Viel Neues ist dabei allerdings nicht herausgekommen. Bei verschiedenen Aufträgen hält der Regierungsrat an seinem Wortlaut fest, so auch beim Heizungsersatz.
Er erachte die Umsetzung des Basler Modells als unrealistisch, schreibt er in seiner Botschaft. Dies insbesondere, weil im Gegensatz zum Stadtkanton Basel im Aargau rund 100 Netzbetreiber betroffen wären. Die Umsetzung analog zu Basel-Stadt würde eine zusätzliche Gesetzesanpassung erfordern für die Erhebung von Abgaben, dazu käme eine «unverhältnismässige» Erhöhung der Fördermittel. «Für den Aargau wären die finanziellen Folgen enorm hoch», schreibt der Regierungsrat. Er spreche sich also gegen die Umsetzung des Basler Modells aus.
Änderungen bei Elektroboilern
Änderungen und Ergänzungen gegenüber der ersten Lesung beantragt der Regierungsrat bei den Wasserboilern. Die Sanierungsfrist für elektrische Wassererwärmer soll gestrichen werden. Das Verbot für den Neueinbau von dezentralen direkt elektrischen Wassererwärmern bleibt bestehen, neu soll aber auch der Ersatz dieser Boiler verboten sein. Das wurde im November im Grossen Rat gefordert.
Voraussichtlich im April beugt sich das Parlament noch einmal über das Energiegesetz. Wird das Referendum ergriffen, haben das letzte Wort wiederum die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Eine erste Version lehnten sie im September 2020 an der Urne denkbar knapp ab, mit 50,9 Prozent Nein-Stimmen.