Regierungsrat hebt die Notlage auf – Gemeinden müssen ab Ende September keine Flüchtlinge mehr unterbringen
Der Kanton Luzern hat für das laufende Jahr genügend Plätze für Asylsuchende, glaubt der Regierungsrat. Er hebt deswegen auf Ende August 2023 die Notlage für den Asyl- und Flüchtlingsbereich auf, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.
Der Regierungsrat hatte im März 2022 zunächst die Notlage für die Unterbringung und Betreuung der Schutzsuchenden aus der Ukraine ausgerufen und diese im November 2022 auf den ganzen Asyl- und Flüchtlingsbereich ausgeweitet. Zudem verpflichtete er im Juni 2022 die Gemeinden, die Flüchtlinge, die nicht in kantonalen Unterkünften untergebracht werden können, zu übernehmen.
Die Lage im Asyl- und Flüchtlingsbereich sei derzeit auf hohem Niveau stabil, teilte die Staatskanzlei mit. Der Kanton gehe für 2023 von bis zu 1440 Asylsuchenden und bis zu 840 ukrainischen Schutzsuchenden aus. Es könne davon ausgegangen werden, dass die vorhanden Plätze im Kanton Luzern ausreichten.
Der Regierungsrat hebt deswegen nicht nur die Notlage auf, sondern will per Ende September 2023 auch die Zuweisung der Geflüchteten an die Gemeinden beenden. «Ich danke den Luzerner Gemeinden ganz herzlich für ihre bisherige Unterstützung bei der Bewältigung dieser herausfordernden Situation», sagt die zuständige Regierungsrätin Michaela Tschuor (Mitte). (sda/mam)