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Grüsel-Stalker legt Berufung gegen Urteil des Bezirksgerichts Brugg ein und erringt Teilsieg

Das Obergericht teilt die Auffassung des Beschuldigten, dass die Genugtuung für sein Opfer mit 5000 Franken viel zu hoch sei. Schliesslich habe die Frau ja nicht in Therapie gemusst.
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