Mann aus Bezirk Zofingen verschickt Tierporno-Video auf Instagram und wird gebüsst
Aus einem vermeidlichen Witz wird teurer Ernst. Im vergangenen Jahr hat ein damals 19-jährige Mann zu später Stunde auf Instagram ein Video versandt, an welchem sich der Empfänger vermutlich weniger amüsierte. Das Video zeigt, wie ein Esel von einem Mann sexuell missbraucht wird.
Doch wie landete die Strafanzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft? Werden Instagram-Chats womöglich überwacht? Adrian Schuler, Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft, sagt ganz klar, dass keine Chats überwacht werden: «Die Ermittlung erfolgte aufgrund einer externen Drittmeldung, welcher anschliessend nachgegangen wurde.»
Nun hat der 20-jährige gebürtige Deutsche eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 150 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren erhalten. Dazu eine Busse von der Staatsanwaltschaft in der Höhe von 1200 Franken sowie eine Gebühr von 800 Franken. Insgesamt kostet ihn der Spass somit 2000 Franken.
Besitz ist illegal
Es ist nicht das erste Mal im Aargau, dass Videos von Tierpornografie strafrechtlich verfolgt werden. Bereits im Jahr 2020 musste sich ein 35-jähriger Portugiese vor dem Bezirksgericht Bremgarten verantworten – ebenfalls wegen eines Buben, der sich beim Geschlechtsverkehr mit einem Esel zeigte.
(Automatisches) Speichern solcher Videos kann böse enden. Aufgepasst also, wer sich in kuriosen Chats befindet. Wer in einem Gruppenchat ein Ekelvideo bekommt und weiterschickt, kann vor Gericht landen. Schon der alleinige Besitz des Videos ist illegal.