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Regionaler Wirtschaftsverband unterstützt die Richtplan-Änderungen

Der Auftrag, auf kantonaler Ebene die Arbeitszonenbewirtschaftung in den nächsten zwei Jahren einzuführen, sei richtig, schreibt der WRZ.

Gemäss Raumplanungsgesetz werden die kantonalen Richtpläne in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls angepasst. Der Kanton Aargau führt in drei Arbeitspaketen eine Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans durch. Ein Entwurf des ersten Pakets liegt momentan öffentlich zur Mitwirkung auf. In diesem ersten Paket werden unter anderem die Sachbereiche Mobilität, Energie und Siedlung an neue kantonale Strategien oder Auflagen des Bundes angepasst.

In der Region Zofingen hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretungen der Gemeinden, der Regionalplanung Zofingenregio und der Wirtschaftsförderung eine Stellungnahme dazu erarbeitet. Der Verband Wirtschaft Region Zofingen (WRZ) war in die Erarbeitung der Stellungnahme des Regionalverbandes eingebunden. In einer Medienmitteilung schreibt der WRZ,  welche Aspekte er besonders unterstützt.

So erachtet der WRZ den Auftrag, auf kantonaler Ebene die Arbeitszonenbewirtschaftung in den nächsten zwei Jahren einzuführen,  als richtig.

Im Bereich Mobilität geht es vor allem um den Anschluss des Güterverkehrs. Verkehrsintensive Logistikaktivitäten müssen in einem zugewiesenen Bereich (Entwicklungsschwerpunkt) angesiedelt werden. Nachdem das Logistik- und Transportgewerbe im Einzugsbereich des WRZ bereits sehr stark vertreten ist, sind gemäss Richtplan nur noch folgende Entwicklungsschwerpunkte vorgesehen: Produzierende und verarbeitende Nutzungen, zum Beispiel Maschinen- und Life Science-Industrie oder Baugewerbe, sowie arbeitsplatzintensive Nutzungen, zum Beispiel Dienstleistungen, Büros, Verwaltungseinheiten (ohne Nutzungen mit hohem Güterverkehr und hohem Flächenbedarf). Die Nutzungen mit hohem Güterverkehr und Flächenbedarf, wie zum Beispiel produktionsferne Lagerhaltung, Grosshandel, Transport- und Verkehrsbetriebe sind nach dieser Auslegeordnung zukünftig in der Region Zofingen nicht mehr vorgesehen.

Es sei davon auszugehen, dass die Bedeutung der Fruchtfolgeflächen und damit auch die Kompensationspflicht zunimmt. Falls dies der Fall sein sollte, regt der Verband Wirtschaft Region Zofingen Verbesserungen im Prozess an. «Es braucht zwingend gute Grundlagen und vorbereitete Flächen, die zur Kompensation/Aufwertung zur Verfügung stehen, damit das System flexibel und rasch funktionieren kann», schreibt der WRZ.