30-Jähriger dank Fingerabdrücken an der Grenze geschnappt
Am Grenzübergang auf der Autobahn bei Rheinfelden ist am Dienstagabend ein 30-jähriger Mann wegen unerlaubter Einreise und einem bestehenden Haftbefehl festgenommen worden.
Wie die deutsche Bundespolizei mitteilt, wurde der georgische Staatsangehörige kontrolliert und konnte nur eine georgische Identitätskarte vorweisen, die für eine Einreise nicht ausreichte.
Fingerabdrücke führen zu Festnahme
Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Treffer im Schengener Informationssystem (SIS) durch Frankreich und zwar zur Einreiseverweigerung. Zudem ergab eine Überprüfung der Fingerabdrücke einen Treffer zu einem anderen Nachnamen. Unter diesem wurde der 30-Jährige wegen Diebstahls mit einem Haftbefehl gesucht. Es galt eine Geldstrafe von 3150 Euro zu vollstrecken.
Zahlung der Geldstrafe vor Ort nicht möglich
Aufgrund der unerlaubten Einreise wurde durch die Bundespolizei ein Strafverfahren gegen den 30-Jährigen eingeleitet. Da er die geforderte Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er festgenommen. Er wurde ins Gefängnis eingeliefert.
Nach Angaben des Mannes handelt es sich bei dem Nachnamen auf seiner Identitätskarte um einen durch Heirat angenommenen Nachnamen. (www.argoviatoday.ch)