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40-Jähriger lockt Nachbarsjungen zum Fischefüttern in die Wohnung – dann vergeht er sich an ihm

Ein Mann muss sich vor dem Bezirksgericht Rheinfelden unter anderem wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verantworten. Er hatte seinen 12-jährigen Nachbarsjungen in seine Wohnung gelockt, ihn ausgezogen und betatscht. Vor dem Gericht zeigt sich der Angeklagte geläutert: Er wisse nicht, wie er einem Kind so etwas habe antun können.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Laufenburg-Rheinfelden gegen einen 40-Jährigen wiegen schwer. Unter anderem legt sie ihm Besitz und Konsum von harter Pornografie und sexuelle Handlungen mit einem Kind zur Last. Vor dem Bezirksgericht Rheinfelden kam es zum abgekürzten Verfahren, bei dem das Präsidium lediglich über den Einigungsvorschlag zwischen beschuldigter Person und der Staatsanwaltschaft zu befinden hatte.

Eigentlich hätte das Verfahren bereits zwei Wochen zuvor stattfinden sollen. Doch weil der Angeklagte nicht vor dem Bezirksgericht erschienen war, musste es neu angesetzt werden. So wollte denn auch die Gerichtspräsidentin vom Angeklagten wissen, was der Grund für dessen Fernbleiben gewesen war. Er sagte: «Ich bin wegen eines Scheidungstermins, den ich einen Tag später hatte, durcheinander gekommen.»

Voraussetzung für die Durchführung des abgekürzten Verfahrens ist unter anderem, dass der Beschuldigte den Sachverhalt, der für die rechtliche Würdigung wesentlich ist, eingesteht. Gemäss Staatsanwaltschaft soll der damals noch im Fricktal wohnhafte Beschuldigte den 12-jährigen Nachbarsjungen unter dem Vorwand der Fischfütterung in seine Wohnung gelockt haben.

Mann wird nach Tat an Wohnort verhaftet

Nachdem sich der Beschuldigte zuerst komplett nackt ausgezogen hatte, zog er auch dem Opfer die Kleider, Hose und Unterhose aus «und begründete dies mit einer Untersuchung wegen Zecken», so die Staatsanwaltschaft. Danach sei es zu den sexuellen Übergriffen auf den Jungen gekommen, über eine Zeitspanne von 15 Minuten.

Wenige Stunden nach der Tat verhaftete die Polizei den Mann an seinem Wohnort und stellte sein Mobiltelefon sicher, auf dem sich das Bild eines nackten Knaben in demonstrativer Pose befand. Kurz nach der Verhaftung ergab ein Atemalkoholtest beim Beschuldigten einen Wert von rund 2,3 Promille. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geläutert. Er sagte: «Jetzt, im nüchternen Zustand, weiss ich nicht, was bei der Tat in meinem Kopf vorgegangen ist. Ich weiss nicht, wie ich einem Kind so etwas antun konnte.»

Wegen seiner Alkoholkrankheit, so der Angeklagte, sei er ein halbes Jahr lang in Therapie gewesen und wolle diese nun auf ambulantem Weg fortsetzen. «Es ist eine lebenslange Herausforderung mit diesem Stoff», so der Angeklagte. Unter anderem rammte der Angeklagte mit 1,8 Promille Alkohol im Blut mit seinem Auto im Sommer 2021 in Rheinfelden bei der Autobahneinfahrt in Richtung Zürich eine Stützmauer und einen Wildzaun.

Das Präsidium des Strafgerichts kam dem Einigungsvorschlag nach. Es verurteilte den Angeklagten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 120 Franken sowie zu einer Busse über 5800 Franken. Zusätzlich wurde dem Mann jede berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, auf Lebenszeit verboten.

Gegen den Angeklagten läuft noch ein weiteres Verfahren aufgrund sexueller Handlungen mit einem Kind.