Sie bediente ihre Gäste ungeimpft und ohne Maske: Renitente Wirtin wehrt sich vor Gericht gegen Busse
Zwischendurch wähnt man sich an diesem Morgen im Saal des Rheinfelder Bezirksgerichts in einer Zeitkapsel. Da werden Begriffe und Sätze gebraucht, die während der Pandemie zwar geläufig waren, seither aber fast schon in Vergessenheit geraten sind: Schutzkonzept, Maskenpflicht, Risikogruppe, Covid-19-Zertifikat.
Hintergrund ist der Fall einer renitenten Wirtin aus dem Fricktal. Sie soll im Zeitraum zwischen März und November 2021 gleich mehrmals gegen die damals geltenden Covid-19-Verordnungen verstossen haben.
Bei insgesamt vier polizeilichen Kontrollen im Restaurant der Wirtin wurde unter anderem festgestellt, dass weder ein Schutzkonzept erstellt noch die Schutzmassnahmen – wie etwa Maskenpflicht und Abstandsregeln – eingehalten wurden. Das geht aus dem Strafbefehl gegen die Wirtin hervor.
Sie servierte ungeimpft und ohne Maske
So sassen bei der ersten erwähnten Kontrolle im März 2021 und damit während des schweizweiten Beizen-Lockdowns drei ältere Personen am Stammtisch bei einem Bier – wobei weder Abstandsregeln noch Maskenpflicht eingehalten worden seien.
Bei einer weiteren Kontrolle wenige Wochen später – inzwischen durften die Restaurants unter anderem Berufschauffeure und Handwerker wieder verpflegen – trafen die Beamten gar auf rund 20 Personen im Gastraum. «Ohne, dass es sich dabei um Gäste handelte, die vom Bewirtungsverbot ausgenommen waren», heisst es im Strafbefehl.
Bei einer Kontrolle im November 2021 schliesslich hätten ein Mitarbeiter sowie die Beschuldigte, beide ungeimpft, die Gäste bedient, ohne dabei eine Maske zu tragen – wobei sie nach eigenen Angaben über ein Attest verfügt, das sie davon befreit.
Die Pandemie gab es für sie gar nicht
Die Wirtin hat den mit einer Busse in Höhe von 1500 Franken verbundenen Strafbefehl angefochten. Vor Gericht zeigt sie denn auch wenig Einsicht. Sie schildert zunächst den Druck, den sie während der Pandemie gespürt habe, vonseiten der Gäste und ihrer Angestellten, aber auch «von höheren Instanzen», wie sie es ausdrückt. Klar, dass damit die behördlichen Auflagen gemeint sind.
«Ich stellte mir immer wieder die Frage, ob ich Kraft, Mut und Energie aufbringe, um weiterzumachen», so die Wirtin. Die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie bezeichnet sie als «schrecklich und unverständlich» und sagt:
«Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Ich habe nichts gemacht, wodurch sich die Gäste einer Gefahr ausgesetzt fühlten. Ich würde es genau so wieder machen.»
Auf die anschliessende Frage der Gerichtspräsidentin, ob sie der Meinung sei, dass es gar keine Pandemie gab, antwortet die Wirtin: «Ganz sicher, ja.»
Der Verteidiger übergibt einen Berg an Akten
Sie schildert, dass sie weiterhin den Gästen die Hand schüttelte, dass sie nicht bereit sei, zwischen geimpften und ungeimpften Menschen zu unterscheiden. Allerdings betont sie auch, dass es durchaus ein Schutzkonzept gab, dass sie Tische im Gastraum auseinandergeschoben habe, um Abstandsregeln einzuhalten, dass sie auch Kontaktangaben ihrer Gäste erfasst und deren Zertifikate kontrolliert habe.
Ihr Verteidiger fordert daher einen Freispruch. Für viele Verstösse, die der Wirtin vorgeworfen würden, fehlten die Beweise. Ohnehin stellt er die gesetzliche Grundlage für eine Verurteilung infrage: «Der Bundesrat ist bis heute den Beweis schuldig geblieben, dass es in der Schweiz eine epidemiologische Lage gab, welche die Anwendung des Epidemiengesetzes gerechtfertigt hätte.»
Er überreicht dem Gericht einen riesigen Aktenberg. Das Gericht will sich Zeit nehmen, diese zu prüfen, und fällt das Urteil schriftlich.