Sie sind hier: Home > Polizei > Rassistische Polizeigewalt? Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Polizisten ein

Rassistische Polizeigewalt? Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Polizisten ein

Die Waadtländer Behörden stellen das Verfahren gegen einen Polizisten ein, der vor drei Jahren einen psychisch verwirrten schwarzen Mann niedergestreckt hatte.

Der Fall sorgte landesweit für Empörung. Am 30. August 2021 erschoss ein Waadtländer Polizist Roger Wilhelm, einen schwarzen Mann, der sich zwischen den Gleisen aufhielt und sichtlich psychisch angeschlagen war. Der Polizist drückte drei Mal ab, weil ihn Wilhelm mit einem Messer bedroht hatte und auf ihn zugelaufen war. Die vier Beamten verständigten zwar eine Ambulanz, liessen den Angeschossenen aber minutenlang am Boden liegen und leisteten keine erste Hilfe. Die Vorgehensweise trug der Polizei den Vorwurf ein, rassistische Polizeigewalt ausgeübt zu haben.

Nach Abschluss der Untersuchung stellt die Waadtländer Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die vier Polizisten nun ein, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Der Beamte habe in Notwehr gehandelt, und die unterlassene Hilfeleistung könne weder gegen ihn noch seine Kollegen geltend gemacht werden.

Keine anderen Mittel gehabt

Zu dieser Entscheidung gelangte die Staatsanwaltschaft nach Auswertung verschiedener Akten, darunter Vernehmungen, Videos, die Autopsie und technische Berichte sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichts.

Die Staatsanwaltschaft sei somit unter Berücksichtigung der Umstände der Ansicht, dass sich der Polizist mit einem schweren Angriff konfrontiert sah und weder über die Zeit noch über andere Mittel verfügte, um den Messerangriff auf andere Weise als durch den Einsatz der Waffe abzuwehren.

Unmittelbar nach den Schüssen hätten die Beamten die Sicherheit des Ortes hergestellt und sich um den Verletzten gekümmert. «Dieser wies keine sichtbaren Blutungen auf, bevor er von einem Krankenpfleger wiederbelebt wurde.» Gegen die Einstellung des Verfahrens kann innert zehn Tagen Beschwerde eingereicht werden.