Möbel mit Benzin übergossen oder Feueralarm gedrückt: Aargauer Staatsanwaltschaft büsst Vandalen
Ein Chauffeur aus dem Kanton Baselland hat Ende Juni im Aargau einen Zwischenhalt eingelegt. Kurz vor halb fünf Uhr morgens hat er einen weissen Kanister zur Hand genommen und die Möbel im Aussenbereich eines Restaurants mit einer Flüssigkeit übergossen. Mutmasslich handelte es sich bei dieser um Benzin, schreibt die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde.
Unklar ist, warum der 46-Jährige dies getan hat. Durch seine Tat entstand ein Schaden von 4100 Franken. Für die Sachbeschädigung verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Franken und einer Verbindungsbusse von 1200 Franken. Zusätzlich muss er Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von total 864 Franken bezahlen.
Beschuldigter wollte nicht in die Psychiatrie
Er ist nicht der Einzige, der kürzlich für dieses Delikt gebüsst wurde. Ein Basler, der sich im Juni in der Notaufnahme des Spitals Muri befand, äusserte suizidale Absichten. Gleichzeitig sagte er auch, dass er diejenigen, die für eine mögliche Einweisung in die Psychiatrie verantwortlich seien, hart bestrafen werde. Deshalb wurde zur Unterstützung eine Polizeipatrouille aufgeboten.
«Als die Patrouille der Regionalpolizei Muri eintraf, eröffnete die behandelnde Ärztin dem Beschuldigten gegenüber die Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung», schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Der Beschuldigte sei daraufhin sofort aggressiv und verbal ausfällig geworden. Der 35-Jährige «behändigte einen Stuhl und warf diesen in die Ecke des Behandlungszimmers, wodurch diverse Anschlussdosen beschädigt wurden».
Die Ärztin flüchtete aus dem Zimmer und die Polizisten verschafften sich Zugang zum Zimmer, wobei das Lavabo beschädigt wurde. Sie brachten den Mann zu Boden und arretierten ihn mit Handschellen. Für den Schaden am Lavabo sieht die Staatsanwaltschaft die Polizei in der Verantwortung, doch dadurch, dass der Beschuldigte einen Stuhl geworfen und verschiedene Anschlüsse für Sauerstoff und Druckluft beschädigte, belief sich der Schaden dennoch auf 332 Franken. Die Staatsanwaltschaft verhängte eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 600 Franken.
Feueralarm-Scheibe kostet 2050 Franken
Im Dezember letzten Jahres hat ein Türke am frühen Morgen in der Bahnhofunterführung in Aarau die Sicherheitsscheibe des Alarm-Handtasters eingedrückt und damit mutwillig den Brandmeldealarm ausgelöst. Allein diese Scheibe kostet 2050 Franken – so hoch ist der im Strafbefehl bezifferte Sachschaden.
Weil er den Alarm auslöste, obwohl er wusste, dass kein Brand oder ein anderer Grund für eine Alarmierung vorlag, wird der damals 23-Jährige nicht nur wegen Sachbeschädigung, sondern auch wegen falschem Alarm gebüsst. Die Feuerwehr Aarau sowie eine Patrouille der Stadtpolizei Aarau waren grundlos ausgerückt.
Der Beschuldigte wird mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 110 Franken gebüsst, die Verbindungsbusse beläuft sich auf 800 Franken. Hinzu kommen Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von total 812 Franken.