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Prügelattacke auf Frau: Untersuchung attestiert Polizei korrektes Verhalten

Rund um die Prügelattacke auf eine Frau in Schaffhausen kommt ein unabhängiger Experte zum Schluss: Die Strafuntersuchungsbehörden haben korrekt gearbeitet. Bis auf zwei Kleinigkeiten.

Seit dem Frühling stehen die Strafuntersuchungsbehörden des Kantons Schaffhausen in der Kritik. Dies, weil sie im Fall einer Prügelattacke auf eine Frau in der Wohnung eines Schaffhauser Anwalts schlampig ermittelt haben sollen.

Nachdem die «Rundschau» von Fernsehen SRF Ende Mai in zwei Beiträgen über den Vorfall von Ende 2021 berichtete, gab die Kantonsregierung ein externes Gutachten in Auftrag.Dieses sollte die Vorgänge innerhalb der Ermittlungsbehörden klären.Nun liegt der Bericht vor.

Laut der Kantonsregierung entkräftet die Untersuchung die Hauptvorwürfe der «Rundschau» auf der ganzen Linie. «Das Gutachten zeigt mit seinen differenzierten Aussagen, dass die Schaffhauser Polizei gute Arbeit geleistet hat.» Vielmehr hat sie laut Mitteilung «sehr schnell und professionell ihre Arbeit aufgenommen und das Opfer ernst genommen». Das 36-seitige Gutachten selber ist bislang nicht öffentlich.

Prügelattacke sorgt für Wut und Entsetzen

Und weiter schreibt der Kanton in einer Mitteilung, das Gutachten entkräfte den Vorwurf, dass in dem Fall Tatbeteiligte bevorzugt behandelt worden seien. Einzig bei einer Hausdurchsuchung über ein Jahr nach dem Vorfall zur Sicherstellung von Handys seien in der Arbeit der Ermittler «zwei für den Fall wenig bedeutsame Mängel festgestellt» worden.

Am 22. Mai 2024 zeigte die «Rundschau» erstmals Videos einer Gewalttat von vier Männern gegen eine Frau in einer Wohnung in Schaffhausen. Der Bericht sorgte in der Bevölkerung in der Folge für Wut und Entsetzen. Unter anderem kam es in Schaffhausen zu einer Demonstration gegen sexualisierte Gewalt. Dazu schreibt der Kanton Schaffhausen nun in seiner Mitteilung: «Gewalt ist nicht zu tolerieren und konsequent zu ahnden.»

Bereits Ende Juli hat sich auch die Ombudsstelle der SRG mit den zwei «Rundschau»-Beiträgen von Fernsehen SRF befasst. Diese kommt zwar zum Schluss, insgesamt erfüllten die beanstandeten Berichte die programmrechtlichen Bestimmungen. Allerdings stellt die Ombudsstelle in drei kleineren Bereichen Verstösse gegen die Sachgerechtigkeit fest.(sat)