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Schamane nutzt 80-jährige Klientin aus und wird wegen Betrugs verurteilt

Ein Schamane, der eine demente Patientin finanziell ausgenommen hat, ist vom Kriminalgericht Luzern wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Zudem wird der deutsche Staatsangehörige für fünf Jahre des Landes verwiesen.

Das am Montag veröffentlichte Urteil ist rechtskräftig. Es kam im abgekürzten Verfahren zustande. Der 46-jährige Beschuldigte hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und die Strafe akzeptiert. Er wurde bereits im letzten Sommer nach Deutschland ausgeschafft.

Der Mann, der als Beruf «Esoteriker» angibt, bot in Anzeigen seine Hilfe als Schamane und Wahrsager an. Davon machte 2020 eine damals 80-jährige Frau Gebrauch. Die Frau befand sich gemäss den Angaben in der Anklageschrift in einer schwierigen Situation: bei ihr wurde Demenz diagnostiziert, ihr Partner hatte Krebs im Endstadion.

Den helfenden Freund gespielt

Der Esoteriker kümmerte sich immer intensiver um die zunehmend auf Hilfe angewiesene Klientin – und nutzte das Vertrauen, das er als Schamane und Wahrsager gewonnen hatte, schamlos aus. Er habe sich als «helfender Freund» ausgegeben und darauf vertraut, dass die Frau nicht mehr in der Lage sei, ihm zu misstrauen, hiess es in der Anklageschrift.

So konnte der Esoteriker im August und September 2020 seine Klientin mehrmals dazu bewegen, grössere Geldbeträge von Bankkonten zu beziehen. Insgesamt habe er sich in den beiden Monaten um 92’000 Franken bereichert, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Der Esoteriker verkaufte im Auftrag seiner Klientin auch zwei Autos und steckte den Erlös von 12’500 Franken ein. Er habe sie wahrheitswidrig im Glauben gelassen, ihr das Geld ausgehändigt zu haben, hiess es in der Anklageschrift.

Der Esoteriker ist nicht vorbestraft. Weil davon ausgegangen wurde, dass er seine Lehren aus dem Verfahren, während dem er 163 Tage in Untersuchungshaft sass, ziehen werde, wurde ihm der bedingte Strafvollzug gewährt.