Schon zum vierten Mal: Brian erhält vom Bundesgericht Recht – der Kanton muss ihm jetzt eine Perspektive bieten
Am Anfang sah es so aus, als ginge es nur um Formalien. Dreimal hob das Bundesgericht Entscheide des Zürcher Obergerichts im Fall Brian auf und rügte dabei unzureichende Begründungen. Es ging immer darum, ob sich das Haftregime des bekanntesten Häftlings der Schweiz noch rechtfertigen lässt. Dieser sitzt quasi in Isolationshaft in einem extra für ihn gebauten Spezialtrakt im Gefängnis Pöschwies.
Das Zürcher Obergericht verstand die Kritik vom höchsten Gericht in Lausanne so, dass es seine Entscheide künftig einfach ausführlicher begründen müsse. Inzwischen hat es diese Erklärungen nachgereicht.
Jetzt zeigt sich: Die Ausführungen genügen dem Bundesgericht nicht. Es wirft dem Zürcher Obergericht sogar eine formelle Rechtsverweigerung vor, weil es die Anweisungen nicht umsetze, sondern dasselbe wie bisher entscheide, einfach mit mehr Worten.
Brian hat einen Vollzugsplan verdient
Das Bundesgericht verlangt nun ein Konzept, das Brian eine Perspektive mit möglichen Vollzugslockerungen bietet. Das könnte ein Vollzugsplan sein mit Fristen. Dann könne jeweils mit anfechtbaren Verfügungen entschieden werden, ob die gewünschten Entwicklungen erreicht wurden oder nicht. Soweit möglich und sinnvoll solle Brian dabei miteinbezogen werden.
Es müsse möglich sein, dass die Haftbedingungen menschenrechtskonform gestaltet werden, betont das Bundesgericht. Alles andere «würde auf eine Kapitulation des Rechtsstaates hinauslaufen».
Brian bleibt in Haft, weil er gefährlich ist
Einen Wunsch erfüllt das Bundesgericht Brian aber nicht: Es entlässt ihn nicht aus der Haft. Denn von ihm gehe «eine nicht zu unterschätzende Gefährdung anderer Menschen aus».
Das Zürcher Obergericht hat dem Bundesgericht vorgehalten, es zeige selber ja auch nicht auf, was zu tun sei, wenn sich keine Perspektive abzeichne. Diese Aussage bewertet das Bundesgericht nun als «lapidar». Es sei nicht seine Sache, anstelle der kantonalen Behörden die geeigneten Massnahmen zu treffen. Vielmehr sei dies deren eigene Aufgabe. Sie hätten dafür auch die nötige Fachkompetenz – und falls nicht, könnten sie diese bei Bedarf beiziehen.
Den Zürcher Oberrichter Christian Prinz stuft das Bundesgericht zudem als befangen ein, weil er an Entscheiden im Fall in unterschiedlichen Rollen beteiligt war (als Sach- und danach als Haftrichter). Er hätte in den Ausstand treten sollen.
Hilfe aus der Politik hilft Brian nicht
Brian hat derweil eine neue Unterstützerin gefunden: Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan. Sie wollte vom Bundesrat in der Fragestunde wissen, ob er eine Untersuchung wegen Verstössen gegen die Folterkonvention unterstützen würde.
Diese Woche hat der Bundesrat nun in ein paar knappen Sätzen geantwortet: Für den Justizvollzug seien die Kantone zuständig. Er mische sich deshalb nicht ein und habe vollstes Vertrauen in die Arbeit der Gerichte.