Bild: Baranzini/Bigler
Aarauer Pflegeheime setzen ohne gesetzliche Grundlage auf das Zertifikat – in Zofingen verzichtet man darauf
Der Bundesrat hat die Zertifikatspflicht aufgehoben. Weil eine kantonale Rechtsgrundlage fehlt, dürfen im Aargau nur noch privatrechtliche Institutionen ein Zertifikat verlangen. Trotzdem haben zu den beiden öffentlich-rechtlichen Pflegeheimen in Aarau weiterhin nur geimpfte, genesene und getestete Personen Zutritt. In den Zofinger Pflegeheimen gilt seit dem Bundesratsentscheid keine Zertifikatspflicht mehr.
Weiterlesen? Werden Sie jetzt Zofinger Tagblatt-Abonnent
Ich bin bereits registriert und möchte mich einloggen.
Ich habe noch keinen Login und möchte mich registrieren
Registrieren
Sie haben noch kein Abo?
Nutzen Sie sämtliche Inhalte rund um die Uhr in digitaler Form
Digital-Abo ab CHF 15.00