Sie sind hier: Home > Corona-Massnahmen > Aarauer Pflegeheime setzen ohne gesetzliche Grundlage auf das Zertifikat – in Zofingen verzichtet man darauf

Aarauer Pflegeheime setzen ohne gesetzliche Grundlage auf das Zertifikat – in Zofingen verzichtet man darauf

Der Bundesrat hat die Zertifikatspflicht aufgehoben. Weil eine kantonale Rechtsgrundlage fehlt, dürfen im Aargau nur noch privatrechtliche Institutionen ein Zertifikat verlangen. Trotzdem haben zu den beiden öffentlich-rechtlichen Pflegeheimen in Aarau weiterhin nur geimpfte, genesene und getestete Personen Zutritt. In den Zofinger Pflegeheimen gilt seit dem Bundesratsentscheid keine Zertifikatspflicht mehr.
Weiterlesen? Werden Sie jetzt Zofinger Tagblatt-Abonnent
Sie haben noch kein Abo?
Nutzen Sie sämtliche Inhalte rund um die Uhr in digitaler Form
Digital-Abo ab CHF 15.00