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Regierung verteidigt Salzmonopol: «Das Markenprodukt JuraSel ist konkurrenzfähig»

Die Aargauer Grünliberalen wollen das Salzmonopol der Kantone mit einer Motion abschaffen. Dieses sei volkswirtschaftlich schädlich und unnötig, argumentieren sie. In ihrer Antwort hält die Regierung voll dagegen und begründet dies ausführlich.   

Im Juni wurde bekannt, dass Regierungsräte auf Kosten des Staatsunternehmens Schweizer Salinen AG regelmässig ins Ausland reisen – und das ziemlich komfortabel. Tage danach räumte einer der Teilnehmer, der Aargauer Finanzdirektor Markus Dieth, in der AZ ein, man habe dem Verhältnis zwischen Studien- und Arbeitsteil sowie gesellschaftlichen und touristischen Aspekten «zu wenig Beachtung geschenkt». Das werde sich künftig ändern, versprach Dieth.

Doch damit ist das Thema noch nicht ausgestanden. Wieder Tage danach reichte nämlich die GLP-Fraktion des Grossen Rates eine Motion ein mit dem Ziel, das staatliche Salzmonopol abzuschaffen und den Salzmarkt zu liberalisieren. Das Monopol sei volkswirtschaftlich schädlich und unnötig, schreibt die GLP (Sprecher Lukas Huber). Es gebe klare Hinweise, dass das Salz in der Schweiz überteuert ist.

GLP kritisierte Dividenden und enge Verbindung mit Monopolist

Die Partei argumentiert, als Gegenleistung «für die Konzession als staatlicher Monopolist» bekämen die Kantone von den Schweizer Salinen AG jährlich 1 Million Franken. Zusätzlich gebe es Dividenden von mehreren Millionen Franken pro Jahr. Die enge Verbindung zwischen den Kantonen als Konzessionsgeber und dem Monopolisten werde regelmässig gepflegt – wie jüngst mit einer «Studienreise» nach Frankreich, wie die GLP spitz anfügt.

Jetzt liegt die – ablehnende – Antwort der Regierung vor. Zentrale Aufgabe der Saline sei es, den Marktteilnehmenden alle Salzarten jederzeit zu gleichen Konditionen zugänglich zu machen. Dies bedinge eine Salzversorgungs- und Lagerhaltungspflicht. Jährlich produzierten die Salinen bis zu 650’000 Tonnen Salz, die verschiedenen Zwecken vom Auftausalz bis zum Speisesalz zugeführt werden.

Finanzielle Belastung von Salz im Warenkorb untergeordnet

Die Regierung hält der GLP entgegen, das Markenprodukt JuraSel der Salinen sei preislich konkurrenzfähig, die finanzielle Belastung des Produkts Salz im schweizerischen Warenkorb sei untergeordnet. Es treffe zwar zu, «dass die Konsumentenpreise für Speisesalz in der Schweiz teurer sind als die Eigenmarken des Detailhandels im benachbarten Ausland».

Allerdings koste der Speisesalz-Markenartikel im Ausland teilweise mehr als das Jurasel-Produkt der Salinen. Ein Preisvergleich zeige, dass Markensalz der Salinen günstiger sei als das bedeutendste Markensalz Deutschlands. Dessen Bad Reichenhaller Jodsalz koste rund 1,70 Euro pro Kilo, das Jurasel mit Jod und Fluor der Schweizer Salinen koste im Detailhandel rund 1 Franken pro Kilo.

Dieses geringe Gewicht des Speisesalzes schlage sich auch in den Zahlen der Salinen nieder. Sie erzielten 2021 mit Speisesalz einen Ertrag von rund 23 Millionen Franken: «Pro Kopf der Bevölkerung sind dies lediglich 2,64 Franken. Insofern wäre ein allfälliger Spareffekt bei Speisesalzen für die Kundschaft gering.»

Stabile Preise für Auftausalz unabhängig vom Winterbedarf

Noch ein Argument führt die Regierung gegen die Abschaffung des Monopols ins Feld: Je nach Winter schwanken die Absätze von Auftausalz nämlich massiv, zwischen 100’000 und 350’000 Tonnen pro Jahr, je nachdem, wie viel Salz gestreut werden muss.

Der Verwaltungsrat der Salinen lege die Preise für Auftausalz jeweils bereits im Herbst für das kommende Jahr fest, «wobei die Preise in den letzten Jahren gleich hoch geblieben sind». Die im Ausland üblichen massiven Preiserhöhungen in strengen Wintern, welche aufgrund des hohen Auftausalzbedarfs um das Fünf- oder Zehnfache steigen können, kämen in der Schweiz nicht vor.

Die Regalgebühren und Dividenden seien angemessen, zeigt sich die Regierung überzeugt. Zudem beuge eine liberalisierte Importregelung unerwünschten Auswirkungen des Monopols vor. Auch habe man damit eine gute Lösung betreffend Jod- und Fluoridgehalt in schweizerischem Speisesalz, und schliesslich auch ressourcenschonende Lösungen dank der Salinen mit guter Ökobilanz.

Grosser Rat entscheidet über das Schicksal des Vorstosses

Als Nächstes ist der Grosse Rat am Zug. Er entscheidet, ob die Motion der Grünliberalen an die Regierung als verbindlicher Auftrag überwiesen wird oder nicht. Eine Möglichkeit für die GLP wäre auch, die Motion in ein Postulat abzuschwächen, womit die Regierung eine Abschaffung des Monopols nur prüfen müsste. Da sie aber jetzt schon so klarmacht, dass sie einer Abschaffung nichts abzugewinnen vermag, würde ein Postulat allerdings wirklich etwas bringen.