Sie sind hier: Home > Zofingen > Seniorenzentrum: Das sind die Eckpfeiler der künftigen Organisation

Seniorenzentrum: Das sind die Eckpfeiler der künftigen Organisation

Von der städtischen Institution zur kommunalen Anstalt: Ab 1. Januar 2026 soll das Seniorenzentrum in eine neue Rechtsform übergehen – falls der Einwohnerrat den Plänen zustimmt.  

2022 beschloss der Einwohnerrat, das städtische Seniorenzentrum (SZ) in eine eigenständige juristische Person umzuwandeln. Damit soll das SZ an unternehmerischer Flexibilität gewinnen, Entscheidstrukturen werden politisch entflochten. Nach der Prüfung zahlreicher Rechtsformen entschied sich das Stadtparlament im März letzten Jahres, das SZ in eine kommunale Anstalt auszulagern – auch, um den gemeinnützigen Charakter der Institution zu erhalten. In der Zwischenzeit hat der Stadtrat die Entscheidungsgrundlagen zur Gründung ausgearbeitet, wie er am Montag mitteilte. Am 12. Mai befindet der Einwohnerrat darüber.

Das SZ bietet heute 127 Pflege- und Betreuungsplätzen sowie 38 Alterswohnungen im Rosenberg an. Oberste Entscheidungsinstanz ist der Stadtrat, wobei einige Kompetenzen an ein strategisches Leitungsgremium delegiert sind.

Verwaltungsrat mit fünf bis sieben Mitgliedern

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört eine Anstaltsordnung. Sie definiert die Eckpfeiler der künftigen eigenständigen Institution. Sie sieht vor, dass die Aufsicht des Betriebs durch die Geschäftsleitung, den Verwaltungsrat und den Stadtrat erfolgt. Letzterer genehmigt als Vertreter der Eigentümerschaft den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung. Der Verwaltungsrat soll aus fünf bis sieben Mitgliedern bestehen.

Bei der Gründung sollen sowohl der Betrieb als auch die entsprechenden Liegenschaften ausgelagert werden. Die Mitarbeitenden werden zu den bisherigen Bedingungen angestellt. Die Gebäudekomplexe Brunnenhof und Tanner sowie die Alterswohnungen Rosenberg sollen dem SZ zum Buchwert von 27,5 Millionen Franken verkauft werden. Die Grundstücke übernimmt es im Baurecht – sie verbleiben im Eigentum der Einwohnergemeinde. Die neue Institution wird so finanziert, dass genug Liquidität gewährleistet ist – mit einem Dotationskapital von 2,5 Millionen Franken.

«Mit der Auslagerung in eine eigenständige juristische Person gewinnt die Organisation an unternehmerischer Freiheit. Auf den Betrieb und den Alltag im Seniorenzentrum hat die Auslagerung nur geringe Auswirkungen», heisst es in der Mitteilung weiter.

Abstimmung am 12. Mai, Gründung am 1. September

Stimmt der Einwohnerrat dem Vorhaben am 12. Mai zu, erfolgt am 1. September die Gründung der kommunalen Anstalt. Der Start des operativen Betriebs ist per 1. Januar 2026 vorgesehen. Lehnt das Parlament das Ansinnen ab, bleiben das SZ und die Alterswohnungen Teil der Gemeindeverwaltung. Künftige Verluste oder Gewinne würden damit weiterhin Teil des städtischen Finanzhaushalts bleiben. Die bisher entstandenen Projektkosten würden abgeschrieben.

Die «Kommunale Anstalt» gibt es im Kanton Aargau auf Gemeindeebene seit 2019. Ein Grund für die Einführung dieser Rechtsform war, den Gemeinden eine öffentlich-rechtliche Alternative zur Gründung einer Aktiengesellschaft zu bieten. (hz/zt)

Schreiben Sie einen Kommentar