Post-Minister Rösti will nun doch an der A-Post festhalten – er gibt aber dank Leistungsabbau der Post mehr Freiheiten
Es war ein tollkühner Plan: Noch Anfang Jahr wollte Bundesrat Albert Rösti die A-Post abschaffen – respektive die Post ab 2030 von dem Grundsatz «heute eingeworfen, morgen zugestellt» befreien. Der Post-Minister war sich durchaus bewusst, dass er sich damit nicht nur Freunde macht: «Die Eckwerte werden nicht allen gefallen», hielt er schon im Vorfeld fest.
Doch nun krebst er zurück. Statt eines grossen Wurfs gibt es jetzt – in einem ersten Schritt – nur ein paar Feinjustierungen auf Verordnungsebene. Vereinfacht gesagt verschafft Rösti dem gelben Bundesbetrieb etwas mehr Spielraum bei der Zustellung, indem er die Ansprüche an die postalischen Dienstleistungen senkt.
Konkret müssen gemäss der am Freitag vom Bundesrat festgelegten «Stossrichtung» Briefe und Pakete nur noch in 90 Prozent der Fälle fristgerecht zugestellt werden. Das heisst: Ein Brief oder ein Paket auf zehn Sendungen kommt nicht rechtzeitig beim Adressaten an. Heute müssen Briefe in 97 Prozent und Pakete in 95 Prozent aller Fälle pünktlich am Ziel ausgeliefert werden.
Auch muss die Post künftig nicht mehr «alle ganzjährig bewohnten Häuser» beliefern, sondern die Sendungen «grundsätzlich» nur noch «in ganzjährig bewohnte Siedlungen» zustellen. Sprich: Ganz abgelegene Häuser dürften in Zukunft keine Post mehr erhalten.
Post muss mächtig sparen
Die Vernehmlassungsvorlage mit den besagten Justierungen soll bis Ende Februar 2025 vorliegen. Dank dieses Leistungsabbaus bei der Zustellung könne die Post ab 2026 ihre Kosten um 45 Millionen Franken pro Jahr reduzieren, schätzt der Bundesrat. Das wird aber mittelfristig nicht reichen.
Will die Post die Grundversorgung auch in Zukunft eigenwirtschaftlich aufrechterhalten, braucht sie entweder zusätzliche Einnahmen – oder sie muss die Kosten senken respektive den Aufgabenkatalog der Grundversorgung ausdünnen. Röstis Departement wird deshalb im nächsten Jahr Eckwerte für eine Revision des Postgesetzes vorlegen. Da wird dann festgelegt, was genau in der Grundversorgung enthalten ist – und ob die A-Post weiterhin Teil davon sein soll.