Sie sind hier: Home > Einkaufs-Tourismus > Massnahmen gegen Einkaufstourismus: Wer für mehr als 150 Franken im Ausland einkauft, muss seine Waren verzollen

Massnahmen gegen Einkaufstourismus: Wer für mehr als 150 Franken im Ausland einkauft, muss seine Waren verzollen

Den Wocheneinkauf im günstigen grenznahen Ausland machen? Der Bundesrat halbiert die Zollfreigrenze. Mehrere Kantone wären gerne deutlich weiter gegangen.

Der Einkaufstourismus soll eingeschränkt werden. Das Finanzdepartement hat dazu die Zollfreigrenze von 300 Franken auf 150 Franken halbiert. Ab dem 1. Januar 2025 muss daher bei Einkäufen über diesem Betrag die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet werden. Die Freigrenze gilt pro Tag und pro Person. Der Bundesrat wurde gestern über die Anpassung informiert.

Damit hält das Finanzdepartement an seinem ursprünglichen Plan fest. Es hatte in der Vernehmlassung auch mehrere Stimmen – vor allem von Grenzkantonen – gegeben, die eine noch deutlich tiefere Freigrenze forderten. Auch eine Obergrenze von 50 Franken stand zwischenzeitlich im Raum.

Der Bundesrat spricht sich auch aus pragmatischen Gründen gegen eine weitere Senkung aus. «Eine tiefere Wertfreigrenze würde den Verzollungs- und Kontrollaufwand sowohl für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit wie auch für die Reisenden unverhältnismässig erhöhen», heisst es in der Mitteilung des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (Bazg). Oder anders formuliert: je tiefer die Grenze, desto länger der Stau am Zoll.

App ist noch nicht ganz bereit

Beim administrativen Aufwand verweist der Bund auf die Verzollungs-App «Quickzoll». Dabei können die Waren selbstständig zur Einfuhr angemeldet werden. So ersparen sich Ausland-Shopper den Gang zum Schalter. Nur: Momentan werden dort alle Waren zum Mehrwertsteuersatz von 8,1 Prozent besteuert. Wer will, dass für seinen Lebensmitteleinkauf der tiefere Satz von 2,6 Prozent angewendet wird, muss an den Schalter. Erst ab 2026 soll das «voraussichtlich» auch in der App möglich sein.

Beim Konsumentenschutz spricht man aber auch bereits so von einem «Bürokratiemonster», das alleine der Symptombekämpfung diene. Es sei nicht an der Politik, die «Hochpreisstrategie» des Detailhandels zu verteidigen. Anstatt tieferer Zollfreigrenzen sollen die Geschäfte endlich die «überfälligen Preissenkungen» umsetzen.

Die neuerliche Reform wurde von den Kantonen und dem Parlament angestossen. Unter anderem durch zwei Standesinitiativen aus dem Thurgau und St.Gallen. Damit versprechen sich die Politikerinnen und Politiker, dass der Wocheneinkauf ennet der Grenze weniger attraktiv wird.

Ob das tatsächlich Früchte trägt, wird sich ab dem kommenden Jahr zeigen. Seinen Zweifel angemeldet hat auch schon der Preisüberwacher. Stefan Meierhans hält die Senkung von 300 auf 150 Franken für falsch, wie er bereits im Frühjahr sagte. Die Massnahme werde den Einkaufstourismus kaum wesentlich beeinflussen können, weil die Mehrwertsteuer «die teilweise riesigen Preisunterschiede» zwischen der Schweiz und dem Ausland bei weitem nicht kompensieren könne.