So soll der kantonale Finanzausgleich angepasst werden
Wegen der geografisch konzentrierten Entwicklung der Steuererträge von Unternehmen will der Kanton Luzern das Finanzausgleichsgesetz anpassen. Ansonsten würden die Ausgleichszahlungen laut Regierung innert weniger Jahre um rund zwei Drittel ansteigen. Dies wiederum würde die Solidarität zwischen den Gemeinden überstrapazieren.
Der innerkantonale Finanzausgleich dient dazu, die finanziell schwächeren Gemeinden zu unterstützen. Dieses solidarische Instrument habe bis dato gut funktioniert, schrieb die Luzerner Staatskanzlei in einer Medienmitteilung vom Donnerstag.
Nun aber habe im Kanton Luzern ein «substantieller Zuwachs des Steuersubstrats» eingesetzt, der sich voraussichtlich in den nächsten Jahren fortsetzen werde, heisst es weiter. Die Entwicklung erfolge in erster Linie bei Steuererträgen der juristischen Personen, vorab in den Städten Luzern und Kriens.
Zwar sei diese Entwicklung sehr erfreulich. In Bezug auf den innerkantonalen Finanzausgleich aber erkennen Kanton und Gemeinden Handlungsbedarf. Sie befürchten, dass es ohne Anpassungen innert weniger Jahre zu einer Steigerung der Ausgleichszahlungen um rund zwei Drittel kommt, wie es in der Mitteilung hiess.
Solidarität nicht überstrapazieren
Der sprunghafte Anstieg würde laut Regierung die Solidarität zwischen den Gemeinden überstrapazieren. So erarbeiteten Kanton und Gemeinden zu den drei wesentlichen Herausforderungen Massnahmen und fassten diese in einer gemeinsamen Vernehmlassungsbotschaft zusammen.
Die erste Herausforderung umfasst die stark ansteigende Umverteilung im Ressourcenausgleich, welcher der unterschiedlichen Finanzkraft der Gemeinden Rechnung trägt. Ohne Teilrevision würden der Kanton und die finanzstarken Gemeinden wegen der zu erwartenden steigenden Steuererträge mit stark steigenden Beiträgen im Finanzausgleich belastet. Gemäss heutigem System müssten nämlich alle Gebergemeinden diese erheblich höheren Beiträge leisten – auch jene, die keine höheren Steuererträge verzeichnen können.
Bei den Empfängergemeinden auf der anderen Seite würde sich eine zunehmende Abhängigkeit von den Finanzausgleichszahlungen entwickeln. Diese Probleme soll mit einer Begrenzung des Wachstums des Ressourcenausgleichs auf zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr begegnet werden, hiess es.
Weiter soll die Verknüpfung zwischen Lasten- und Ressourcenausgleich aufgehoben werden. Damit soll vermieden werden, dass die Dotierung im Lastenausgleich, mit welchem der Kanton Beiträge an Gemeinden bezahlt, die aufgrund von topografischen und soziodemografischen Verhältnissen überdurchschnittlich belastet sind, erheblich steigt. Und dass teilweise sogar höhere Entschädigungen an Gemeinden ausgerichtet werden, als bei ihnen überdurchschnittliche Lasten anfallen.
Vernehmlassung dauert bis im Frühling
Schliesslich wollen Kanton und Gemeinden die Vermischung von Lasten- und Ressourcenausgleich aufheben. Das heutige System entlaste Gebergemeinden mit Zentrumslasten beim Ressourcenausgleich als Kompensation für einen tief dotierten Infrastrukturlastenausgleich, hiess es. Dieses Gefüge würde in den nächsten Jahren aus dem Gleichgewicht fallen.
Konkret soll auf der einen Seite die Abschöpfung der Gebergemeinden vereinheitlicht werden. Im Gegenzug ist vorgesehen, den Infrastrukturlastenausgleich um sechs Millionen Franken zu erhöhen.
Die nun lancierte Vernehmlassung für die vorgesehene Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes dauert bis am 21. März 2024. (sda)