Sozialpolitik: Parlamentskommission will höhere Familienzulagen
Der Kantonsrat hatte im Januar bei der ersten Beratung der Familienzulagen, wie vom Regierungsrat beantragt, eine Erhöhung der Zulage für 12- bis 16-Jährige von 210 auf 250 Franken unterstützt. Der Zuschuss für Jugendliche wäre damit gleich hoch wie die Zulage für 16- bis 25-Jährige in Ausbildung, die nicht erhöht wurde. Auch die Zulage für die jüngeren Kinder wurde nicht angetastet und bei 200 Franken und somit auf dem bundesrechtlichen Minimum belassen.
Auf die zweite Lesung hin beantragt die parlamentarische Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (Gask), die im Januar beschlossene Höhe der Zulagen um 10 Franken anzuheben: Die Kinderzulage soll somit neu 210 Franken betragen, die Zulagen für Jugendliche sowie jüngere Erwachsene in Ausbildung je 260 Franken. Die Zulage für Jugendliche würde damit gegenüber heute um 50 Franken erhöht.
Nachholbedarf, weil Luzern im Vergleich hinten liegt
Gask-Präsident Jim Wolanin (FDP) begründete die zusätzliche monatliche Zehnernote gegenüber Keystone-SDA damit, dass der Kanton Luzern im Vergleich zu anderen Zentralschweizer Kantonen bei den Familienzulagen im hinteren Feld liege. Mit der Erhöhung wolle die Mehrheit der Kommission ein Zeichen für die jungen Familien setzen und den Kanton Luzern im Ranking weiter nach vorne bringen.
In der ersten Lesung hatten im Kantonsrat SP, Grüne und GLP die vom Regierungsrat beantragte Erhöhung der Familienzulagen als ungenügend kritisiert. Der Regierung begründete ihre Zurückhaltung mit den Kosten. Diese belaufen sich für die in der ersten Lesung beschlossene Erhöhung der Zulage auf zirka 3,5 Millionen Franken.
Deutliche Mehrkosten von rund 7,8 Millionen Franken
Die von der Gask vorgeschlagenen zusätzliche Erhöhung dürfte weitere Mehrkosten von rund 7,8 Millionen Franken verursachen, so dass für die Familienzulagen künftig etwa 11,2 Millionen Franken mehr ausgegeben werden muss als bisher.
Die Mehrheit der Gask erachte die Finanzierung als tragbar, erklärte Wolanin. Es sei davon auszugehen, dass die Familienausgleichskasse Luzern die vorgesehene Erhöhung ohne eine Beitragssatzanpassung bis 2026 finanzieren könne. Anschliessend müsste der Beitragssatz um 0,1 Prozent erhöht werden. Diese Berechnung setze aber Kapitalerträge voraus, welche gerade in Zeiten wie diesen unsicher seien.
Finanziert werden die Familienzulagen bei den Angestellten über Arbeitgeberbeiträge, Selbständigerwerbende müssen die Beiträge selbst zahlen. Die Zulagen für Nichterwerbstätige zahlen der Kanton und die Gemeinden. (sda)