Erstmals seit 30 Jahren gibt es weniger Bezüger von Ergänzungsleistungen
In den vergangenen rund 30 Jahren ist die Anzahl Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, Jahr für Jahr gewachsen. Nun zeichnet sich jedoch eine Trendwende ab. Per Ende 2022 bezogen rund 340’000 Personen Ergänzungsleistungen, was einem Rückgang von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dabei handelt es sich um den grössten Rückgang seit 1982, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht schreibt.
Der Grund für die Abnahme ist die jüngste Reform der Ergänzungsleistung. Diese trat 2021 in Kraft und sah vor, dass das Vermögen stärker berücksichtigt wird bei der Berechnung des Anspruchs. Anspruch hat generell, wer seine «minimalen Lebenskosten» nicht mit dem Einkommen decken kann.
AHV-Rentner sind öfter betroffen
Die Einführung dieser «Vermögensschwelle» trifft jedoch nicht alle EL-Bezüger gleich. Sie hat zu weniger Neueintritten von Personen geführt, die die Ergänzungsleistung zur AHV beziehen, während die Zahl der Neueintritte bei IV-Rentnerinnen und -Rentnern sogar leicht gestiegen ist. Der Grund ist laut BSV, dass AHV-Rentner ein grösseres Vermögen besitzen als IV-Rentner und deshalb öfter von der Reform betroffen sind.
Obwohl die Reform netto also zu einem Rückgang der Anzahl Bezügerinnen und Bezüger geführt hat, sind die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen gestiegen. So gaben Bund und Kantone 2022 rund 5,5 Milliarden Franken für die EL aus, was einer Zunahme von 0,9 Prozent entspricht. (gb)